Kein Urheberrecht mehr für Fotos und Grafiken unter 125 KB?

Die DSM-Richtlinie, ihr ehemaliger „Artikel 13“ und späterer “Artikel 17” sind inzwischen Gesetz und die Diskussionen über die Haftung der Betreiber von „Uploadplattformen“ ist aus der breiten Öffentlichkeit weitgehend verschwunden. Für mich etwas überraschend scheint sich die Diskussion einiger Aspekte sogar etwas zu drehen: Die DSM-Richtlinie und ihr „Artikel 13/17“ sollen, so hört man hier und da, dazu führen, dass Fotos und Grafiken, die weniger als 125 KB groß sind, „frei verwendet“ werden können. Das klingt interessant. Allerdings: Wenn es etwas zu schön klingt, um wahr zu sein, dann ist es meistens – genau.

Mehr

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Der BGH und ein Lautsprecherfoto: Keine Vertragsstrafe unter dieser Nummer

Stellen Sie sich kurz vor, Sie haben auf Ihrer Webseite oder in einem Inserat bei Ebay ein Foto benutzt, ohne so genau zu wissen, ob Sie das eigentlich durften. So etwas passiert ständig: Aus Unwissenheit oder “im Eifer des Gefechts”, also irgendwie versehentlich oder auch absichtlich in der etwas naiven Annahme “merkt schon keiner”. Merkt natürlich doch einer, Sie bekommen eine Abmahnung, ärgern sich erst; erfahren dann, dass Ärgern nichts bringt, löschen das Foto, unterschreiben eine – vielleicht auch “modifizierte” – Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zahlen. Haken die Sache ab.

Aber dann kommt wieder ein Brief vom gegnerischen Anwalt.

Was will der jetzt noch?

Mehr

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Podcastrecht im Interview-Podcast

Der Podcast von “Interviewheld” Markus Tirok befasst sich im März 2021 mit Rechtsfragen für Interviewer:

Wann und wie müssen Interviews freigegeben werden und wie sieht es mit einem Widerruf und dem Urheberrecht aus?

Zu diesen und anderen Fragen durfte ich dem Interviewheld ein Interview geben.

Das Ergebnis ist hier zu finden.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

DSM-Richtlinie, #Artikel17, Streaming

Gemeinsam mit dem Anwaltspodcast-Kollegen Lars Rieck hatte ich in dieser Woche das Vergnügen, Auf dem Twitch-Kanal von LeoSMind einige Fragen rund um das Thema Urheberrechtsreform und Upload-Filter zu beantworten. Die “DSM”-(“Digital-Single-Market”)-Richtlinie, das ist die EU-Richtlinie, die “Upload-Plattformen” (unter anderem) in die Verantwortung für Rechtsverletzungen von Plattform-Nutzer zwingen will.

Die ist längst beschlossen, das Deutsche Umsetzungsgesetz befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren und wird wohl bis Juni 2021 beschlossen werden. Was bedeutet das, vor allem für Streamer?

Zur Aufzeichnung des Live-Streams geht es hier:

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

“Drohneneinsatz” und Panoramafreiheit: (Wie) geht das jetzt zusammen?

Corona-Silvester 2020: der Heinrich-Hertz-Turm aka “Telemichel” ist in bunten Farben angestrahlt und gibt ein tolles Bild ab. Ich habe als Drohnenpilot zu solch einem Anlass immer meine Drohne dabei. Gerade als ich die Drohne starten will, kommen mir Zweifel: Darf ich mit meiner Drohne Bilder vom Heinrich-Hertz-Turm machen? Immerhin stellt die Lichtinstallation möglicherweise “Kunst” dar, und hier ist Vorsicht geboten, wie gerade Hamburger aus leidiger Erfahrung mit blauem Licht wissen. Die Fragen nach den rechtlichen Grenzen eines solchen “Drohneneinsatzes” stellen sich daher viele. Denn die Rechtsprechung zur Panoramafreiheit aus § 59 UrhG sieht “Hilfsmittel” traditionell kritisch. Andererseits war sie auch in der Vergangenheit für Überraschungen “gut” gewesen.

Mehr