Kein Urheberrecht mehr für Fotos und Grafiken unter 125 KB?

Die DSM-Richtlinie, ihr ehemaliger „Artikel 13“ und späterer “Artikel 17” sind inzwischen Gesetz und die Diskussionen über die Haftung der Betreiber von „Uploadplattformen“ ist aus der breiten Öffentlichkeit weitgehend verschwunden. Für mich etwas überraschend scheint sich die Diskussion einiger Aspekte sogar etwas zu drehen: Die DSM-Richtlinie und ihr „Artikel 13/17“ sollen, so hört man hier und da, dazu führen, dass Fotos und Grafiken, die weniger als 125 KB groß sind, „frei verwendet“ werden können. Das klingt interessant. Allerdings: Wenn es etwas zu schön klingt, um wahr zu sein, dann ist es meistens – genau.

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