“In Kiel gibt es 25.000 € bei Nacktfotos im Internet!”

Dieser Satz muss so oder ähnlich irgendwann mal in einer Berliner Anwaltskanzlei gefallen sein, die die Klägerin in einem Rechtsstreit wegen unerlaubter Veröffentlichung von Aktfotos im Internet durch einen Kieler Fotografen vertreten hat. Ab dann nahm das Schicksal in Form eines misslungenen Mandats mutmaßlich seinen Lauf.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Klassenfotos als Bildnisse der Zeitgeschichte (VG Koblenz, Urt. v. 6.9.2019, Az. 5 K 101/19.KO)

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte im September einen medienrechtlichen Sachverhalt zu entscheiden: Ein Lehrer fühlte sich durch den Abdruck seines Fotos in einem Schuljahrbuch in seinen Rechten verletzt. Dabei waren die Umstände, unter denen das Foto entstand, welche Kenntnis der Abgebildete von der üblichen Verwendung der Klassenfotos hatte und seine eigenen Äußerungen dazu etwas unübersichtlich, das Gericht fand sie aber auch nicht weiter wichtig, denn: Klassenfotos seien Bildnisse der Zeitgeschichte und deshalb müssen Lehrer es ohnehin dulden, wenn diese öffentlich zur Schau gestellt werden. Um es vorweg zu nehmen: Die Entscheidung lässt mich etwas ratlos zurück.

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WAK ./. ULD – Finale vor dem Bundesverwaltungsgericht am 11.9. um 11 Uhr

Das unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein (WAK-SH) und (indirekt) die Facebook Fanpages: Ein bisschen habe ich das Gefühl, dass mich dieses Verfahren schon mein halbes Berufsleben lang begleitet. Und wenn ich mal nachrechne ergibt sich relativ schnell: Es begleitet mich tatsächlich schon mein halbes Berufsleben (Aber fragen Sie dazu erst mal den rüstigen ULD-Rentner Thilo Weichert, der die ganze Sache ins Rollen brachte). Am 11.9. folgt nun die wohl finale mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ein schöner Anlass, die Diskussion um die Fanpages noch einmal Revue passieren zu lassen.

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Jurafunk #155: Fotografierverbot, Malle und das Markenrecht, Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Wer hätte im Sommer 2009 gedacht, dass es Krasemann und Dirks nach der ersten gemeinsamen Jurafunk-Folge am 2. Juli 2009 so lange miteinander aushalten? 10 Jahre und 154 Folgen später ist es nun Zeit für … nunja: eine weitere, ganz normale und auf die übliche Weise schmucklose Jurafunk-Folge. In der geht es noch einmal um das Fotografierverbot bei Einschulungsfeiern, um Malle und das Markenrecht, um die Frage, wie weit das Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung reicht und darum, was das alles mit Oskar, dem Schnellzeichner zu tun hat.

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Follow-Up zum Aufregerthema “Fotografierverbote zur Einschulung”

Vor 37 Jahren kein Problem: Fotos bei Einschulung auf Schulgelände.

Der Sommer 2019 wurde medial nicht von entlaufenen Schnappschildkröten und Krokodilen in Baggerseen dominiert, sondern aus irgendeinem Grund war auch das Fotografierverbot bei Einschulungsfeiern Kernthema der Aufmerksamkeitsökonomie. Sogar im Privaten kam ich von diesem Thema nicht ganz unbeeinträchtigt durch Sommer.

Relativ viel Beachtung bekam in diesem Zusammenhang ein Interview, das ich der Deutschen Presse-Agentur Mitte August gegeben habe und das landauf landab fleißig abgedruckt und veröffentlicht wurde. Unter Anderem auch beim IT-Branchendienst heise.de – und dort wurden meine “Two Cents” zu diesem Thema über 800 mal kommentiert. Obwohl ich ja durchaus ab und an mal medial vertreten bin, kommt es auch bei mir nicht jeden Tag vor, dass knapp unter 1.000 Reaktionen auf eine Veröffentlichung folgen.

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