WAK ./. ULD – Finale vor dem Bundesverwaltungsgericht am 11.9. um 11 Uhr

Das unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein (WAK-SH) und (indirekt) die Facebook Fanpages: Ein bisschen habe ich das Gefühl, dass mich dieses Verfahren schon mein halbes Berufsleben lang begleitet. Und wenn ich mal nachrechne ergibt sich relativ schnell: Es begleitet mich tatsächlich schon mein halbes Berufsleben (Aber fragen Sie dazu erst mal den rüstigen ULD-Rentner Thilo Weichert, der die ganze Sache ins Rollen brachte). Am 11.9. folgt nun die wohl finale mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ein schöner Anlass, die Diskussion um die Fanpages noch einmal Revue passieren zu lassen.

Ich war damals “live” dabei, als Abgesandte des ULD ausgerechnet auf dem “Barcamp Kiel” 2011 die Bombe platzen ließen, ihr Vorgehen gegen Facebook Fanpage-Betreiber in Schleswig Holstein ankündigten und kurz darauf “Abschalt”-Verfügungen ergingen.

Das ULD lässt die Bombe platzen: Facebook-Fanpages sollen rechtswidrig sein. Interview mit Dr. Moritz Karg (2011: ULD) im “Jurafunk”.

Auch meine damalige Kanzlei führte entsprechende Verfahren, allerdings ohne die gerichtliche Konfrontation zu suchen. Kollege Jan Strunk und ich haben uns damals eindeutig (und zwar im Sinne der WAK) positioniert (Siehe z.B. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drs. 17/2988, Fußnoten 18, 36, 48 und auch hier zur Zuständigkeit des ULD).

Gegenposition: Podcast Session vom Barcamp Kiel 2011 mit Krasemann / Strunk / Dirks.

Nachdem das ULD zunächst mit seiner Ansicht zur Verantwortlichkeit der Fanpage-Betreiber vor dem VG und dem OVG Schleswig Niederlagen kassierte, legte das Bundesverwaltungsgericht die entscheidenden Fragen dem EuGH vor, der sie, am Ende nicht einmal mehr überraschend, prinzipiell im Sinne der Datenschützer beantwortete. Seitdem ist die Antwort auf die Frage, ob Facebook Fanpages überhaupt rechtskonform betrieben werden können, unsicherer denn je, DSGVO hin oder her.

Das Finale findet nun am 11. September um 11 Uhr in Leipzig statt. Wahrscheinlich sind wir nach dem “Abpfiff” aber noch nicht viel schlauer, den ein Urteil wird noch auf sich warten lassen. Und dann ist die Saga um das ULD und die Facebook-Fanpages endlich (Rechts-)Geschichte …

Update, 12.9.19:

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine (Datenschutzaufsichts-)behörde grundsätzlich gegen einen Fanpage-Betreiber vorgehen kann und nicht darauf verwiesen ist, zunächst Facebook in Anspruch zu nehmen, “weil das wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Facebook mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden gewesen wäre”. Wegen zur Klärung der Frage der Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung hat das Gericht die Sache nun an das OVG Schleswig zurück verwiesen (Pressemitteilung des BVerwG vom 11.9.2019).

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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