Klassenfotos als Bildnisse der Zeitgeschichte (VG Koblenz, Urt. v. 6.9.2019, Az. 5 K 101/19.KO)

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte im September einen medienrechtlichen Sachverhalt zu entscheiden: Ein Lehrer fühlte sich durch den Abdruck seines Fotos in einem Schuljahrbuch in seinen Rechten verletzt. Dabei waren die Umstände, unter denen das Foto entstand, welche Kenntnis der Abgebildete von der üblichen Verwendung der Klassenfotos hatte und seine eigenen Äußerungen dazu etwas unübersichtlich, das Gericht fand sie aber auch nicht weiter wichtig, denn: Klassenfotos seien Bildnisse der Zeitgeschichte und deshalb müssen Lehrer es ohnehin dulden, wenn diese öffentlich zur Schau gestellt werden. Um es vorweg zu nehmen: Die Entscheidung lässt mich etwas ratlos zurück.

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