Kein “Weihnachtsgeld” nach Art. 82 DSGVO für unverlangte Werbe-EMail

Egal, ob es um ein privates oder beruflich genutztes E-Mail-Postfach geht: Niemand bekommt gern Spam. Unverlangte Werbenachrichten stellen eine Belästigung dar, gegen die sich der Empfänger oder die Empfängerin oftmals nicht recht wehren kann, da die Absender in den seltensten Fällen im Inland sitzen und und eine Rechtsverfolgung deshalb, wenn nicht aussichtslos, dann doch mit “prohibitiv” hohem Aufwand verbunden ist. Jedoch: Ausnahmen bestätigen die Regel, und mit so einer Ausnahme hatte ich jüngst auf Beklagtenseite zu tun.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Organ der Rechtspflege – Folge 3

Und da waren es schon drei: Ende August haben Kollege Lars Rieck und ich die dritte Folge des Anwaltspodcasts “Organ der Rechtspflege” veröffentlicht und wir sind natürlich ein bisschen stolz. Gast ist diesmal ein wortwörtlich “alter Bekannter”, nämlich Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, der mit uns -passenderweise, wie der Schnappschuss aus der Aufnahmesession zeigt – über Datenschutz und Videokonferenzen, insbesondere nach dem “Schrems II”-Urteil des BGH spricht.

“Organ der Rechtspflege” ist ein Anwaltspodcast, das heißt: Anwälte und Anwältinnen spielen in ihm die Hauptrolle. Das heißt aber natürlich nicht, dass er sich nur an Juristen richtet. Sie dürfen auch reinhören, ja, auch dann, wenn Sie einen ganz normalen, “ordentlichen” Beruf gelernt haben. Sie sollen das sogar! Hier entlang, bitte.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Vorgehen gegen Onlinebewertungen: Was geht (nicht) bei Amazon, Jameda, Kununu & Co

Muss man es aushalten, dass die eigene Leistung im Internet schlecht bewertet wird, obwohl man selbst sie eigentlich ganz ordentlich fand? Wer haftet für irreführende Aussagen in Kundenbewertungen? Und darf Jameda eigentlich einfach so meine Daten speichern?

Was rechtlich bei Amazon, Jameda, bei Kununu, Google und anderswo in Bezug auf Bewertungen gilt, erklärt dieser Beitrag.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

“In Kiel gibt es 25.000 € bei Nacktfotos im Internet!”

Dieser Satz muss so oder ähnlich irgendwann mal in einer Berliner Anwaltskanzlei gefallen sein, die die Klägerin in einem Rechtsstreit wegen unerlaubter Veröffentlichung von Aktfotos im Internet durch einen Kieler Fotografen vertreten hat. Ab dann nahm das Schicksal in Form eines misslungenen Mandats mutmaßlich seinen Lauf.

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Klassenfotos als Bildnisse der Zeitgeschichte (VG Koblenz, Urt. v. 6.9.2019, Az. 5 K 101/19.KO)

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte im September einen medienrechtlichen Sachverhalt zu entscheiden: Ein Lehrer fühlte sich durch den Abdruck seines Fotos in einem Schuljahrbuch in seinen Rechten verletzt. Dabei waren die Umstände, unter denen das Foto entstand, welche Kenntnis der Abgebildete von der üblichen Verwendung der Klassenfotos hatte und seine eigenen Äußerungen dazu etwas unübersichtlich, das Gericht fand sie aber auch nicht weiter wichtig, denn: Klassenfotos seien Bildnisse der Zeitgeschichte und deshalb müssen Lehrer es ohnehin dulden, wenn diese öffentlich zur Schau gestellt werden. Um es vorweg zu nehmen: Die Entscheidung lässt mich etwas ratlos zurück.

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