Warum “fahrerbewertung.de” genau so überflüssig wie rechtmäßig ist

“fahrerbewertung.de” – So heißt ein Angebot, das in der vergangenen Woche für einige Kontroversen sorgte. Die Onlineplattform ermöglicht es, Autofahrer anhand ihres Autokennzeichens für ihre Fahrweise zu kritisieren (oder auch zu loben), also zu bewerten. Ähnlich wie im Rahmen einer Bewertung bei Ebay umfasst das grobe Raster die Bewertung des Fahrstils (“positiv”, “neutral”, “negativ”), ermöglicht aber auch weitere Angaben (“hat die Vorfahrt missachtet”). “Darf man das?”, fragten sich da einige, unter anderem der NDR.

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LG Kiel: Kein Anspruch auf Löschung schlechter Bewertung auf Ärzte-Bewertungsportal

Wie bereits andere Landgerichte und auch das OLG Frankfurt hatte das Landgericht Kiel in einer aktuellen Entscheidung über die Zulässigkeit von (schlechten) Bewertungen auf einer Online-Bewertungsplattform zu entscheiden, auf der unter anderem Ärzte bewertet werden können. Der Kläger, ein Kieler Frauenarzt, verlangte Unterlassung, Feststellung und Zahlung von Schadensersatz – und unterlag.

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