Warum der Rechtsstaat sich Rechtsschutzlücken leisten sollte

Die Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sind ja  immer für einen Aufreger gut. Zum einen, weil sie als Primärquelle oftmals mit Vorsicht zu genießen sind (denn leider verfassen die Pressemitteilungen nicht dieselben Juristen, die für die darin besprochenen Urteile verantwortlich zeichnen), andererseits, weil sich auf schmalster Tatsachenbasis trefflich spekulieren lässt, wie die Gründe und Folgen des besprochenen Urteils wirklich aussehen – die der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Abfassung der Pressemitteilung ja regelmäßig noch nicht vorliegen. So auch im Fall des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 2014, welches den Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten eines in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten gegenüber dem Betreiber eines Bewertungsportals zum Gegenstand hatte.

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