Gesichtsmasken, Abmahnungen und das Anwaltspack in der #Coronakrise

The first thing we do: Let’s kill all the lawyers“  steht im Profil eines Twitter-Accounts dem ich folge, und eigentlich finde ich dieses (Shakespeare-) Zitat ganz schön, vor allem wenn es von jemandem verwendet wird, der selbst seine Brötchen als Rechtsanwalt verdient. Das Schmunzeln darüber bleibt mir allerdings zunehmend im Hals stecken, denn Anfang April 2020 macht sich in sozialen Netzwerken tatsächlich eine Art Pogromstimmung gegen Rechtsanwälte bereit, die mir mehr als nur ein gewisses Unbehagen bereitet. Dabei geht es um (angebliche) Abmahnungen und um Gesichtsmasken. Und genau diese drei Themen versucht der nachfolgende Beitrag zu sortieren.

Richtig: „drei“ Themen, nämlich Gesichtsmasken, Abmahnungen und Pogromstimmung gegen Anwälte.

Webmontags-Host Steffen Voß im Gespräch mit RA Stephan Dirks: “Diese Abmahnungen existieren ganz einfach nicht”. (Externer Link: Twitch, Datenschutzerklärung beachten)
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Not News: Illegales Streaming illegal, trotzdem keine “Streaming-Abmahnungen” weit und breit

Also, der WDR hat mich angerufen und dazu befragt, was Menschen, die sich illegale Streams ansehen, so im Durchschnitt rechtlich zu befürchten haben.

Unter uns: das Thema ist ein relativ alter Hut, aber Wiederholung hilft ja vielleicht beim Memorieren.

Nochmal: Seit dem EuGH-Urteil in Sachen Stichting/Brein (EuGH, 26.04.2017 – C-527/15) wissen wir eigentlich ganz gut, dass Streaming nicht im rechtsfreien Raum stattfindet und dieses ganze Argument mir der vorübergehenden Vervielfältigungshandlung nach § 44 UrhG den EuGH auch nicht beeindruckt hat.

Dass es trotzdem keine “Streaming-Abmahnwelle” gibt und wohl auch nicht geben wird, liegt an der Anatomie der Abmahnwelle und der damit (un)möglichen Geschäftsmodelle. Ausführlich z.B. hier und da nachzulesen.

Bitte nicht verwechseln: “Ich werde wohl nicht erwischt” ist nicht dasselbe wie “Ich darf das”. Sie sollten schon deshalb für Leistungen zahlen, die Sie gerne nutzen, weil Sie verstanden haben, dass es Menschen gibt, die davon leben, ihnen diese Inhalte zu verschaffen.

Markenanmeldung, Markeneintragung, Markenrechtsverletzung: 10 häufige Rechtsirrtümer

Markenanmeldung Wortmarke oder Wort-/Bildmarke? Markeneintragung Deutschland oder Europa? Viele oder wenige Waren und Dienstleistungen? Alles nicht so einfach.
-- MARKENRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Markenanmeldung ist immer besser als keine Markenanmeldung anzumelden.
Irrtum #2: Eine Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke) anzumelden, ist immer besser als eine nationale Marke anzumelden.
Irrtum #3: Eine Wort-/Bildmarke ist besser als eine Wortmarke.
Irrtum #4: Eine Domainanmeldung erzeugt ein Schutzrecht.
Irrtum #5: Man sollte sich bei der Markeneintragung darum bemühen, möglichst viele Waren und Dienstleistungen mit der Marke zu schützen.
Irrtum #6: Eine Markenrecherche (Kollisionsrecherche) ist für meine Markeneintragung sicherlich verzichtbar.
Irrtum #7: Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Marke nicht mehr angreifbar.
Irrtum #8: Kollidierende Marken haben immer dieselben Nizzaklassen.
Irrtum #9: Bevor eine einstweilige Verfügung wegen einer Markenrechtsverletzung ergehen kann, muss eine Abmahnung erfolgt sein.
Irrtum #10: Ein Streitwert von 50.000 € für eine markenrechtliche Abmahnung ist überzogen.
-- MARKENRECHT --
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Endlich mal eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Datenschutzerklärung (Update Juni 2022)

Von manchen befürchtet, von anderen herbeigesehnt: Die DSGVO-Abmahnwelle ist weitestgehend (bis auf einige nicht sehr gelungene Versuche) ausgeblieben. Jetzt liegen mir, man muss fast sagen “endlich”, einige Abmahnungen wegen Datenschutzerklärungen vor! Allerdings, das ist dann doch etwas überraschend: Die haben mit der DSGVO wenig und mit Datenschutzrecht überhaupt nichts zu tun.

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VvU #001: DSGVO-Abmahnwell(ch)en

Ich bin relativ viel unterwegs. Ein Workshop hier, ein Gerichtstermin dort. Ungenutzte Zeit möchte ich zukünftig für ein Video-Log zu Rechtsthemen nutzen, die mir gerade durch den Kopf gehen. Ich nenne das Experiment “Vlog von Unterwegs” oder “VvU”. In VvU #001 geht es um die DSGVO Abmahnungen der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz und um diesbezügliche Abmahnwellen im Allgemeinen.

Noch folgender Hinweis: Es existiert meiner Kenntnis nach kein Urteil des “LG Potsdam” zu der Thematik. “Potsdam” diente mir hier nur als Platzhalter für “sonstwo”. Eine schöne Übersicht über den Stand der Rechtsprechung in Sachen Abmahnbarkeit von DSGVO-Verletzungen gibt es beim Kollegen RA Plutte. Eine etwas ausführlichere Abmahnwellenvorhersage gibt es auf meinem Blog hier .

Abmahnungen gegen “Bricklink”-Shops (Lego)

Kurz vor dem Abendbrot erreichte mich gestern ein Anruf vom Kieler Datenschutzjuristen, Jurafunk-Mitherausgeber und “Klemmbaustein”-Lyriker Henry Krasemann, der mich bat, ein paar allgemeine Hinweise zum Thema “Abmahnungen” zu geben. Offenbar hat es eine Reihe von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen “Bricklink”-Shopbetreiber gegeben, das ist eine Verkaufsplattform für Lego-Steine. Muss man wissen: Lego ist mitnichten nur etwas für Kinder, sondern immer mehr Erwachsene gehen dieser geheimen Leidenschaft nach.

Bei manchen ist sie auch gar nicht so geheim, sie sind wahre “Lego-Influencer”. So wie Henry, dessen Video mit meiner “Telefonschalte” darin sofort folgt. Wer mehr wissen möchte zu Abmahnungen, wie sie funktionieren und was das alles so bedeutet, was darin steht, der wird meinen Text “ Was Sie zum Thema Abmahnungen, Streitwert, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Vertragsstrafe schon immer wissen wollten (aber nicht zu fragen wagten)” interessant finden.  

Klemmbausteinlyrik” – Lego Influencer, klar, gibt’s.

WhatsApp-Weihnachts-“Kettenbrief” als “Urheberrechts-Abzocke”?

Seit einiger Zeit stellen WhatsApp-Nutzer vemehrt fest, dass sich in ihrer Timeline ein bestimmtes Profilfoto explosionsartig ausbreitet.
Hintergrund ist ein mehr oder minder unterhaltsames Weihnachtsrätsel, dass sich per Kettenbrief verbreitet. Die Nachricht dazu lautet:

“A game for you:
You’re going to a room. There are 2 DOGS AND 3 cats on the bed.
Santa, a donkey and 5 Reindeer are standing there too… 3 pigeons and a little duck flying through the area… so! How many feet are in the room? If you answer wrong, you have to have 3 days the picture of Santa as a profile picture.”

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