Mac Life: Dashcam vor Gericht

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„Von Rechts Wegen“ heißt meine Kolumne in der „Mac Life“. Ältere Beiträge sind nach einiger Zeit kostenlos online verfügbar.

Wer ein iPhone sein Eigen nennt, hat mit der passenden App auch gleich sämtliches Equipment zusammen, das für den Betrieb einer “Dashcam” im eigenen Auto notwendig ist. Meine Kolumne in der Februar-Ausgabe der “Mac Life” nähert sich dem Thema noch einmal rechtlich. Mac Life 3/2017 gibt es ab sofort am Kiosk; Meine Beiträge sind nach einiger Zeit hier kostenlos online abrufbar (Das gilt übrigens auch schon für die Kolumne aus dem letzten Monat zum Thema vernetztes Kleinkinderspielzeug: “Vorsicht, Freund hört mit!”).

 

Titelschutz für Apps? Das LG Hamburg sagt: Ja.

Der umsichtige Software-Entwickler wird, bevor er sein neues Produkt auf den Markt bringt, zunächst einmal anwaltliche Beratung zu verschiedenen Aspekten suchen. Am Beginn einer solchen Beratung stehen in aller Regel auch marken- und kennzeichenrechtliche Fragen: Unter welcher Marke soll mein Produkt vertrieben werden? Wie sichere ich diese Marke vor Nachahmern? Kann ich die von mir gewählte Bezeichnung für mein Produkt überhaupt noch benutzen, oder waren vielleicht andere schneller? Dabei wissen die allermeisten Unternehmer in einer solchen Situation rechtlich zumindest soweit Bescheid, dass ihnen die Möglichkeit der Anmeldung einer Marke bekannt ist. Welche anderen Möglichkeiten  (und auch Risiken) es gerade im Bereich von Software und Apps gibt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hamburg zum Werktitelschutz für Apps.

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