Es ist Jurafunk-Woche! Nach einer kleinen Pause ist nunmehr die 144. Folge des Kieler Rechtspodcasts online. in der neuesten Ausgabe bespricht das dynamische Duo Krasemann / Dirks noch einmal eine Aspekte der “Kussmund”-Entscheidung des BGH und der Lizenzpflicht für (manche) Streaming-Dienste. Daneben gibt es auch neuen “Stoff”: Thema sind ebenfalls der Zugriff Hinterbliebener auf das Facebook-Konto Verstorbener und die Unterdrückung von Information unter zweckwidriger Benutzung des Urheberrechts.
Jurafunk Nr. 144 – Inhalt:
0’00 – Intro
01’00” – Rückblick: “Kussmund” und “Lizenzpflicht für Streaming-Dienste”
8’21” – Der Erbe und das Facebook-Konto (Kammergericht, Urteil vom 31.5.17, Az. 21 U 9/16)
21″00′ – Das Urheberrecht und die Zensur (BGH, Urt. 1.6.17, I ZR 139/15 – “Aghanistan Papiere”)
28″25 – Outro
Hinweise und Notizen zu Folge 144:
Die Kussmund-Entscheidung des BGH wurde ausführlich in Jurafunk Nr. 143 behandelt. “PietSmietTV” war Thema in Jurafunk Nr. 142. Die erwähnte Meldung über eine qualifizierte Anzeigepflicht ist im Blog der BLM abrufbar. Der vom Kammergericht entschiedene Fall über den Zugriff Hinterbliebener auf das Facebook-Konto der verstorbenen Tochter ist erstinstanzlich ebenfalls bereits Thema im Jurafunk gewesen, nämlich in Folge 130. Eine kleine Berichtigung: Adolf Hitler ist nicht “am 5. Mai oder wann das war” verstorben, sondern lt. Wikipedia am 30.4.1945.
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