Die Einwilligung in die Veröffentlichung von Bildnissen muss (manchmal) schriftlich erfolgen, meint das BAG
Dass der Siegeszug der Digitalisierung Auswirkungen auf das Recht hat, muss ich in diesem Blog kaum erwähnen: immerhin drehen sich fast alle Beiträge um genau diese Tatsache. Trotzdem gibt es immer wieder recht überraschende Entscheidungen, an denen sich diese Erkenntnis manifestiert. Zu diesen gehört ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das die Anforderungen an eine Einwilligung in die Bildnisnutzung zum Gegenstand hat (BAG, Urteil vom 11. 12. 2014 – 8 AZR 1010/13).