Indymedia: Wenn drei Linksextreme zusammen sitzen, gründen sie einen Verein

Am 14. August 2017 hat das Bundesinnenministerium die linksextreme (und in Teilen wohl ohne Zweifel rechtswidrige) Plattform “linksunten.indymedia.org” verboten. Nicht zum ersten Mal spricht damit das Innenministerium ein Betätigungsverbot gemäß § 3 Vereinsgesetz (VereinsG) vor allem zu dem Zweck aus, als rechtswidrig eingestufte Medien abzuschalten.

“Indymedia”? “Verein”? Das wirft ein paar Fragen auf.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

#bcki17: Jurafunk Nr. 146 – Jurafunk Meets Lustbüro

Die 146. Folge des Jurafunks war wieder besonders: Im Rahmen einer Podcast-Session auf dem Barcamp Kiel 2017 haben wir nicht nur über’s Recht gesprochen, sondern auch und vor allem über: Sex. Da kam es sehr gelegen, dass wir uns kompetente Unterstützung vom neuen Aufklärungspodcast “Lustbüro” aus Flensburg dazu holen konnten. Gemeinsam mit Frau B. gingen Krasemann & Dirks in hitzigen 45 Minuten da hin, wo nie ein Jurafunk zuvor gewesen war…

Viel Vergnügen!

Jurafunk Meets Lustbüro – Inhalt:

00’00” – Intro: Fräulein Spitz und Frau B. vom Flensburger Aufklärungspodcast “Lustbüro”
03’45” – Was passiert – konkret! – im Lustbüro?
06’20” – Ein Meinungsbild: Was ist Pornographie?
13’13” – Ist Pornographie verboten?
14’20 – Pornographie in den Telemedien & NetzDG
15’38 – Begriff der “Harten Pornographie”
17’35” – “Sonstige Pornographie” und “Entwicklungsbeeinträchtige Angebote” nach dem JugendmedienschutzStV
22’45” – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Was darf ich wann über Dritte im Podcast sagen?
26’10” – Eine kurze Zusammenfassung zur Pornographie im Recht
26’45” – Nochmal kurz was Zum Kunstbegriff
29’25” – Rechtsfolgen: Strafrecht, Rundfunkrecht, UWG
36’06” – Fragen der Session-Teilnehmer
40’55” – Outro: Wo finden nochmal wir das Lustbüro? 1.000 Dank an Frau B.!

 

Show-Notes zu Jurafunk Meets Lustbüro:

Das Lustbüro ist zu finden  auf itunes, auf Soundcloud und natürlich auf twitter | “Schwenke findet das auch!” (Dirks, 25’35”) ist eine verkürzende Darstellung des besprochenen Sachverhalts in der 40. Folge des Rechtspodcasts “Rechtsbelehrung” (dort ab 13’50”) | Ja: Wir wissen, dass der Raum für die Jurafunk-Session auf dem #bcki17 viel zu klein war, die “Enge” war aber aus aufnahmetechnischen Gründen leider notwendig, zum Teil gewollt und sorgte letztlich für die thematisch passende Schwüle. Ein “Sorry!” an alle, die draußen bleiben mussten.

Kommt gern zu unserer Live Session auf der #diwokiel!

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Bußgeld der MA-HSH: “Flying Uwe” Grounded

Jetzt ist “es” passiert: Mit “Flying Uwe” hat der erste Youtuber echten Ärger mit der Medienaufsicht. Und zwar Form eines Bußgeldbescheids der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein (MA-HSH): 10.500 € soll der Kampfsport- und Selbstvermarktungsexperte aus Hamburg berappen, weil er trotz gesetzlicher Verpflichtung und vorheriger Beanstandungen der MA-HSH Werbung in seinem Youtube-Channel nicht ausreichend gekennzeichnet hat. Das kommt nicht wirklich überraschend, am wenigsten wohl für “Flying Uwe” selbst. Und mit “PietSmietTV” hat das ganze auch wenig zu tun.

(Ist angeblich wenig beeindruckt vom Bußgeld: “Flying Uwe”)

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Mac Life: Stream mit Lizenz?

“Von Rechts Wegen“ heißt meine Kolumne in der „Mac Life“. Ältere Beiträge sind nach einiger Zeit kostenlos online verfügbar.

Der April – und damit ein Drittel des Jahres ! – ist schon wieder um. Und wie immer kündigt sich “mein” Monatsende dadurch an, dass die aktuelle Mac Life auf meinem Schreibtisch liegt. Es geht darin in rechtlicher Hinsicht noch einmal um “PietSmiet TV” und die Rundfunklizenzen. Wer’s direkt und stromlos lesen möchte, muss sich wie immer auf den Weg zum Kiosk machen und mit einem kleinen Kostenbeitrag sein eigenes Karma sowie das wirtschaftliche Fortkommen der Autor(inn)en fördern.

Wer es nicht so eilig hat und auch gern am Bildschirm liest, mag warten, bis der Text kostenlos online verfügbar ist. Das geschieht etwa einen Monat nach Erscheinen im Print, und zwar ziemlich genau hier.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 142: Die Rundfunklizenzen, die Schleichwerbung und die Landesmedienanstalten

Die 142. Jurafunk-Episode ist wieder einmal eine etwas “andere” Folge geworden. Wir haben uns nicht wie üblich einige Entscheidungen aus den letzten Wochen vorgenommen sondern besprechen noch einmal eine Aspekte aus “dem” rechtlichen Knallerthema der vergangenen Woche: Die Landesmedienanstalten haben sich offenbar vorgenommen, ihre Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen und gehen nun “rundfunkähnliche” Angebote im Web einerseits wegen angeblich erforderlicher Rundfunklizenzen, andererseits gegen Schleichwerbung in solchen Angeboten vor. Die rechtlichen Hintergründe versuchen wir in gut 35 Minuten akustisch zu beleuchten.

Jurafunk Nr. 142 – Inhalt:

00’00“ – Intro
01’05“ – Was machen eigentlich die Landesmedienanstalten (LMA) und was heißen diese ganzen Abkürzungen?
05’10“ – Was soll das mit diesen Rundfunklizenzen und wer braucht eine (§ 2 RStV) ?
18’30” – Kennzeichnungspflichten bei “bezahlten” Inhalten (§ 58 RStV)
20’10” – Warum gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Werbung und was ist “Schleichwerbung”?
23’41″– Wann muss gekennzeichnet werden?
27’25” – Wie muss gekennzeichnet werden?
32’00” – Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht? (§ 49 Abs. 1 RStV / § 5a Abs. 6 UWG)
34’20″– Outro

Hinweise und Notizen zu Folge 142:

“Alles was Sie jetzt hören kann und wird auch gegen Sie verwendet werden” ist der Claim von diesem befreundeten Podcast | Den großartigen Wikipedia-Text zu den Landesmedienanstalten gibt es hier | Näheres zu “Piet Smiet” gibt es hier und allgemeines zu Kennzeichnungspflichten und Schleichwerbung gibt es in diesem Text nachzulesen.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.