Vorgehen gegen Onlinebewertungen: Was geht (nicht) bei Amazon, Jameda, Kununu & Co

Muss man es aushalten, dass die eigene Leistung im Internet schlecht bewertet wird, obwohl man selbst sie eigentlich ganz ordentlich fand? Wer haftet für irreführende Aussagen in Kundenbewertungen? Und darf Jameda eigentlich einfach so meine Daten speichern?

Was rechtlich bei Amazon, Jameda, bei Kununu, Google und anderswo in Bezug auf Bewertungen gilt, erklärt dieser Beitrag.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

#Twittersperrt: Kann man gegen Account-Sperren bei Twitter vorgehen? Und sollte man? (Update)

#Twittersperrt: Unter diesem Hashtag wird in den sozialen Medien, insbesondere auf Twitter, das Thema “Accountsperren” diskutiert. Denn im Zuge der Diskussion vor allem um “Hate-Speech” und Wahlbeeinflussung haben diese jüngst in der Anzahl deutlich zugenommen. Die Plattform handelt dabei wohl auch in dem Bemühen, auf Kritiker zuzugehen und Verpflichtungen nach dem NetzDG zu erfüllen, allerdings geschieht dies immer häufiger auch in Bezug auf Accounts und Beiträge, die rechtlich vollkommen unproblematische Aussagen enthalten. Insbesondere das Thema “Satire” war hier inzwischen auch schon Thema von Gerichtsentscheidungen.

Die #Twittersperrt-Policy versteht hier wohl im Wortsinn keinen “Spaß”. Es gibt mittlerweile auch Vermutungen darüber, dass Dritte sich dies gezielt zu Nutze machen, um unliebsame Accounts “abzuschießen”.

Betroffenen (die nicht gerade selbst in diesem Bereich spezialisierte/r Anwältin oder Anwalt sind) stellt sich daher immer öfter die Frage: Kann ich gegen “Fehlentscheidungen” von Twitter eigentlich etwas tun? Wenn ja, was? und: Sollte ich das auch?

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VvU#002: Und täglich grüßt der vzbv

in der zweiten Folge meines Videologs von unterwegs spreche ich kurz über ein weiteres Urteil, das der vzbv gegen Google erstritten hat und etwas länger darüber, was mich daran wundert.

Die Pressemitteilung des vbzv (ohne “n”) zum aktuellen Urteil ist hier zu finden. Informationen zum Verfahren des ULD gegen die WAK-SH seit 2011 z.B. hier. Und ja, meine Turnschuhe quietschen ein wenig.

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50.000 € Ordnungsgeld gegen BILD: Mob gegen Mob

G20-Proteste in Hamburg, 2017 (Foto: Thorsten Schröder, Lizenz: CC-BY-2.0).

“Der Mob wird’s schon richten.” – in diese Richtung verstehe ich einen Text aus dem Februar 2019 von Sascha Lobo auf Spiegel Online in Bezug auf die Frage, ob “private Social Media Notwehr” zulässig sein soll, damit meint der Autor das Posten von Bildmaterial, das vor Gewalttätern “warnen” soll.

Interessanter Weise am selben Tag wie der oben verlinkte Text erschien eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt, aus der hervorgeht, dass der Axel-Springer-Verlag wegen der Verletzung einer gerichtlichen Unterlassungsverpflichtung in Zusammenhang mit den “Fahnungsaufrufen” nach den G20-Krawallen in Hamburg ein gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld von 50.000 € wirklich zahlen muss (OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 29.1.2019 Az. 16/W 4/19).

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Von Rechts wegen: Über Zensur

Wer meine Rechtskolumne “Von Rechts wegen” in der Mac Life frühzeitig lesen möchte, kommt nicht umhin, das Heft zu kaufen. Allerdings stellt der Verlag freundlicherweise regelmäßig mit einem gewissen zeitlichen Abstand meine Texte kostenfrei online zur Verfügung. So geschehen jüngst mit meinem Stück “Was nicht stattfindet”. Dabei geht es um den Begriff der Zensur, und ich finde ihn nicht völlig misslungen. Fun Fact auf der Metaebene: Die Kommentare mussten leider wegen irgendwelcher Pöbeleien zensiert abgeschaltet werden.

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