Jurafunk #155: Fotografierverbot, Malle und das Markenrecht, Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Wer hätte im Sommer 2009 gedacht, dass es Krasemann und Dirks nach der ersten gemeinsamen Jurafunk-Folge am 2. Juli 2009 so lange miteinander aushalten? 10 Jahre und 154 Folgen später ist es nun Zeit für … nunja: eine weitere, ganz normale und auf die übliche Weise schmucklose Jurafunk-Folge. In der geht es noch einmal um das Fotografierverbot bei Einschulungsfeiern, um Malle und das Markenrecht, um die Frage, wie weit das Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung reicht und darum, was das alles mit Oskar, dem Schnellzeichner zu tun hat.


Jurafunk Nr. 155 (“Jubiläumsausgabe”) – Inhalt:

0’00” – Intro.

2’59” – Ja, ist denn schon wieder Markenrecht? Der “Sie nehmen uns unsere Wörter weg!” (No Hate!) – Aufreger am Beispiel der Marke “Malle”.

13’37” – Fotografierverbot an Grundschulen: Länderspezifisches Datenschutzrecht (§ 8 Abs. 2 SchulDSVO-SH).

24’10” – Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO: Dürfen Unternehmen bestimmte Daten zurückhalten (OLG Köln Urt. v. 26.07.2019 (Az. 20 U 75/18).

30’10” – Jan-Hofer-Gedächtnis-Outro.

Noch ein paar Hinweise zu Folge 155:

Zum Fotografierverbot habe ich hier noch etwas geschrieben. | Die Ausnahmen zu § 22 S. 1 KUG finden sich in § 23 KUG. | Zum Markenrechtsthema passt dieser Blogpost| Weitere Markenrechts-Irrtümer werden hier aufgeklärt | Der allererste gemeinsame Dirks / Krasemann Jurafunk war Folge 17 vom 2.7.2009. Davor hat Krasemann 16 Folgen lang allein Urteile vorgelesen, und das klang so.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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