Jurafunk Nr. 139: Haftung fürs Filesharing / Haftung fürs Bloggen / Haftung fürs Filmen vom Schornsteinfegermeister

Zum wahrscheinlich letzten mal im Jahr 2016 gibt es einen neuen Jurafunk. In Folge 139 geht es um eine vielfältig interpretierbare Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zur Störerhaftung des Anschlussinhabers beim Filesharing, um die Frage, wann Blogger für Tatsachenbehauptungen haften, ob  und wann Inhalte Dritter im Google-Cache Vertragsstrafen auslösen können, was Schornsteinfeger bei ihrer Arbeit so alles nicht dulden müssen (z.B.: Gefilmt werden) und dann noch zwei Entscheidungen, die sich um den Vertrieb von Sexspielzeug und Treckerfahren drehen.  Viel Vergnügen!

 

 

 

jf139

Shownotes zu Jurafunk Nr. 139:

Die Pressemitteilung des BGH war zum Zeitpunkt der Aufnahme erst ein paar Stunden alt und wir haben Sie sehr “freihändig” besprochen. Etwas genauer habe ich mich auch noch hier damit befasst.

Rechtsbelehrung Nr. 40: Es wird mehrfach mein Gastauftritt bei der Rechtsbelehrung in Berlin angesprochen. Rechtsbelehrung Nr. 40 ist hier zu finden.

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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