Immaterialgüterrechte aller Länder, vereinigt Euch

in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung findet sich heute ein Text, der stellvertretend für alles steht, was mir an der so genannten “Urheberrechtsdebatte” auf die Nerven geht. Entschuldgigung, nein, es heißt ja korrekt “Immaterialgüterrechtsdebatte”, wie mich der Text im ersten Absatz belehrt. Damit wären wir schon beim ersten Punkt.

 

  • Klugscheißerei um Begriffe: Nachdem ja viele den Begriff des “geistigen Eigentums” als Kampfbegriff aus der Copyright-Debatte verbannt wissen möchten, darf ich jetzt also auch nicht mehr “Urheberrecht” sagen. In Ordnung. Ich bitte aber darum, das auch dem Gesetzgeber mitzueilen: Das bis heute fälschlich so heißende Urheberrechtsgesetz unbedingt schnell in “Immaterialgüterrechtsgesetz” umbenennen und auch die Frage klären, ob Marken und Patente gleich insgesamt mit in den Orcus gehören.Ach, und lieber Herr Gehlen, bitte vermeiden Sie dann aber auch den schon sprachlich komplett abartigen Begriff “Copyright-Debatte”, denn der hat im deutschen Recht, wie Sie sicher wissen, nichts verloren.
  • Am Thema vorbeischreiben: Die Diskussion um “Strafen” für “Bagatellvergehen” verkennt das Problem. Es geht nicht um Strafen, sondern um (Nutzungs- oder Verbietungs-) Rechte. Es geht nicht um ein strafrechtliches Verhältnis, bei dem das Unrecht einer Tat  im Vordergrund steht. es geht um Interessenausgleich zweier gesellschaftlicher Gruppen und damit letztlich um Ansprüche. Und zwar die aus Art. 14 Abs. 1 GG (aka “Eigentumsgarantie”, Sie wissen schon: Geistiges Eigentum im Sinne dieses verbotenen Begriffs). Und um die Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG). Vielleicht geht es auch um Enteigung, dann wären wir im Absatz 3 dieses Grundrechts. Jedenfalls geht es um eines nicht zuerst: Strafe.
  • Schiefe Vergleiche gegen schiefe Vergleiche: Nein, “Diebstahl” geistigen Eigentums ist strafrechtlich nicht mit dem Diebstahl von Sachen (§ 242 StGB) zu vergleichen. Schon deshalb nicht, weil das eine weggenommen wird, das andere aber nur kopiert –  und deshalb die “Sache” (Das Bild, Manuskript usw.) beim “Eigentümer” verbleibt. Auch deshalb nicht, weil es gar nicht um fremde bewegliche Sachen geht (Das sind die anderen Tatbestandsmerkmale), sondern um Schöpfungen.
    Es haben diese intellektuelle Großleistung inzwischen wirklich alle nachvollzogen, ohne dass es noch ein beklopptes Beispiel aus der Kaugummiautomaten-Liga braucht. Dass dieses “Argument” auch gar nicht weiterführt, weil es eben nicht erklärt, warum eine unstreitig zum Eigentum gemäß Art. 14  gehörende Position entzogen werden soll, steht auf einem anderen Blatt. Von hier aus muss die Debatte übrigens auch geführt werden, wenn sie ernst gemeint sein soll. Wer sagt: “Es geht uns gar nicht darum, alles umsonst haben zu wollen!”, tut sich keinen Gefallen, wenn er ständig aus dieser Richtung argumentiert.
  • Zum guten Schluss: Juristen- und “Contentmafia”-Bashing. Es gewinnen am geltenden  Recht natürlich nur “Anwälte” und “Abmahnindustrie”, und zwar,  klar: weil die das “Kopieren zu privaten Zwecken”abmahnen lassen. Mit diesem ebenso wohlfeilen wie schlicht falschen Gerede kann man natürlich den größtmöglichen Beifall erzielen, keine Frage.Indem man dann zB. auch vergisst zu erwähnen, dass einerseits Künstler (und übrigens bei Weitem nicht nur die “Verwerterindustrie”) sinistere Kanzleien  erst beauftragen und die entsprechenden Verfahren auch nicht das “private Kopieren”, sondern in der Regel das weltweite öffentliche Zugänglichmachen betreffen.

Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Natürlich kann man für einen neuen gesellschaftlichen Konsens argumentieren, der letzten Endes auch zu einem neuen Urheberrecht führen kann.

Nur: So kann man das sicher nicht.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert