Der erste Jurafunk des Jahres 2015 ist da. In der bereits 120. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts geht es wie immer um Themen, die wir in den letzten Wochen rechtlich wichtig fanden. Nämlich unter anderem eine Entscheidung des OLG Frankfurt zur Frage, wann eine urheberrechtliche Abmahnung (nicht) nach § 97a Abs. 2 UrhG unwirksam ist. Oder auch die Streitwertfestsetzung des LG Braunschweig in einem Verfügungsverfahren über eine Spam-E-Mail auf 4.000 €. Oder die Entscheidung des AG München, einen Online-Black-Jack-Spieler wegen Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel zu verurteílen.
Jurafunk Nr. 120 – Inhaltsübersicht:
- 0’00″ – Intro: Frohes neues Jahr.
- 1’20″ – Rückblick auf 2014: Anwälte verbrennen sich an “RedTube” die Finger
- 4’38″ – Neufassung des 97a Abs. 2 UrhG: Wann geht eine Abmahnung ‘zu weit’? (OLG Frankfurt a.M., Urt. v.11.11.14, , Az. 11 U 73/14 )
- 13’08″ – 4.000 € Streitwert: Was kostet eine Spam-E-Mail? (LG Braunschweig, Urt. v. 3.12.2014, Az. 21 O 1126/14).
- 19’50″ – Strafbarkeit der Teilnahme an Online-Black-Jack (AG München 1115 Cs 254).
- 26’25” – Verbot der Sonntagsarbeit bei Tätigkeit am späten Samstagabend (BVerwG 8 B 66/14).
- 30’30″ -31’46″ – Outro mit Hinweis auf diesen Text in der SHZ.