Jurafunk Nr. 118: Rechtswidrikeit von Filmaufnahmen, Haftung von Sharehostern ohne Kenntnis, Ärztebewertungen

Die einzige Oktoberausgabe des Jurafunks in diesem Jahr ist online und gibt wieder einen hoffentlich ebenso informativen wie unterhaltsamen Überblick über einiges, was in den vergangenen Wochen im Recht der neuen Medien und dem Datenschutzrecht wichtig war. Unter anderem geht es um die Frage, ob rechtswidrig erlangte Filmaufnahmen im TV verwendet werden dürfen, welche Daten von Beteiligten an Gerichtsverfahren an Dritte weitergegeben werden dürfen, wann Sharehoster auch ohne Kenntnis von Rechtsverletzungen für diese haften und schließlich auch noch einmal um Ärzte, Bewertungsplattformen und deren Zulässigkeit.

Jurafunk Nr. 118 – Inhaltsübersicht:

  • 0’00″ – Intro: Es wird Herbst in Kiel
  • 1’05″ – Daimler ./. SWR: Rechtswidrig erlangte Filmaufnahmen dürfen verwendet werden (LG Stuttgart, Az 11 O 15/14).
  • 8’05″ – Auskunft über an Gerichtsverfahren beteiligten Personen (BVerwG, Az. 6 C 35/13).
  • 15’18″ – Sharehoster haftet auch ohne Kenntnis als Störer (LG Hamburg, Az. 310 O 464/13).
  • 19’58” – Ärztebewertungen im Internet grundsätzlich datenschutzrechtlich zulässig (BGH, Az. VI ZR 358/13 ).
  • 26’20″ -27’25″ – Outro.

Zum Podcast hier entlang bitte.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

2 Gedanken zu „Jurafunk Nr. 118: Rechtswidrikeit von Filmaufnahmen, Haftung von Sharehostern ohne Kenntnis, Ärztebewertungen

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