Ganz, ganz schlimm, dieses Urheberrecht

Gestern war ich mal wieder an einem schleswig-holsteinischen Amtsgericht in einer Urheberrechtssache unterwegs, was manchmal kein ganz leichtes Unterfangen ist. Der Sachverhalt war eigentlich relativ einfach gestrickt. Mandant malt Bilder, ein Dritter bekommt eine Kopie geschenkt, druckt sie dann ungefragt in einem Bildband ab. Ein “Vierter” kommt in Besitz des Bildbandes und stellt die Bilder online. Und da saß er nun, der beklagte “Vierte”.

Dieser Sachverhalt war vollkommen unstreitig. Klar war allerdings auch, dass auf der anderen Seite des Tisches niemand, einschließlich des Beklagtenvertreters, jemals den Gesetzestext zur Hand genommen hatte.

Denn anders war kaum zu erklären, dass man allen Ernstes vortrug, der Beklagte “habe ja nicht gewusst, dass an den Bildern Rechte bestanden hätten”.

Folglich hätte er auch ganz und gar schuldlos gehandelt, als er die Werke online stellte, so dass natürlich weder außergerichtliche Anwaltskosten noch Lizenzschaden in Betracht kämen. Man traut hier wirklich manchmal Augen und Ohren nicht.

Liebe Online-Nutzer fremder Werke: Solche Begründungen für angeblich schuldlose Urheberrechtsverletzungen sind ungefähr so zielführend wie es die Angabe gegenüber einem Polizeibeamten wäre, man habe ja nicht gewusst, dass man an der roten Ampel halten muss. Beides ist im Jahre 2012 nicht nur nicht glaubhaft. Die Unwissenheit auch bezüglich der geltenden Rechtslage dahingehend, dass auch das Eigentum an einem Werkstück keine Nutzungrechte bezüglich des Werkes verleiht (erst recht nicht das so genannte “19a-Recht”, das für die Online-Nutzung erforderlich ist), ist schlicht und einfach fahrlässig.

Der Fall kommt in sofern zur richtigen Zeit, als ich mich da auf ein paar launige Bemerkungen beschränken und zur Weiterbildung im Übrigen auf aktuelle Beiträge kundiger Kollegen verlinken kann.

Einerseits nämlich auf einen zweiteiligen Beitrag von Frau Kollegin Diercks aus Hamburg zur Frage, was dieses Urheberrecht eigentlich soll. Andererseits auf einen erfrischend unaufgeregten Beitrag des Kollegen Stadler zur völlig überhitzten ACTA-Debatte. Bei “Spreerecht” wagt Kollege Schwenke schonmal einen Blick auf Probleme des neuen Dienstes “Printerest“.

Wenn Sie das alles gelesen haben, dürfen Sie natürlich in der kommenden Woche auch noch zur Paneldiscussion “Social Media und Recht” in das Hamburger Spiegel-Verlagshaus kommen. Und auch, wenn sie das nicht alles lesen möchten. Da werden viele, wenn nicht alle der oben genannten Themen nämlich auch noch einmal besprochen.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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