Noch immer: Abmahnungen aus Berlin wegen Stadtplangrafiken von “Euro-Cities”

Nicht nur der Briefkopf der Kollegen aus Berlin ist wie eine Zeitreise in die Nuller-Jahre, auch der Inhalt der Schreiben aus der deutschlandweit bekannten Stadtplan-Abmahnungsschmiede hat sich kaum verändert – er, lautet, in etwa: “Sie haben einen Stadtplan von “Euro Cities” auf dieser oder jener Homepage verwendet. Unterlassen sie das und zahlen Sie”. Passieren kann so eine Abmahnung jedem, der unvorsichtig dabei ist, Kartenausschnitte zu verwenden.

Ob nun auf der eigenen Homepage, oder, sagen wir: Im Immobilienexpose auf “Immonet”. Und ja, es ist natürlich noch immer verboten, die Pläne von Euro-Cities ohne Erlaubnis online zu verwenden, man könnte meinen, es wissen langsam alle – Offenbar nicht, denn auch im Jahr 2022 flattern die Schreiben hier immer wieder herein.

Das ganze ist also ein wirklich alter Hut. Ich greife das nur deshalb heute noch einmal auf, weil das “Stadtplan”-Thema auf andere Weise doch wieder aktuell ist: Denn eine der Möglichkeiten, hier urheeberrechtlichem Ärger aus dem Weg zu gehen, besteht darin, Stadtplanausschnitte nicht als Grafik lokal einzubinden, sonden ganz einfach und urheberrechtlich unbedenklich eine “Google-Map” zu ebedden. Aber ach, auch das ist ja irgendwie auch wieder nicht richtig:

Denn hieran schließen sich Datenschutzbedenken an. Wer etwas in die eigene Website “embedded”, sorgt auf diese Weise dafür, dass ein Einfallstor für das Abgreifen von Nutzerdaten durch Dritte entsteht. Die berüchtigten Datenschutzabmahnungen aus Düsseldorf und Berlin setzen auf ähnlichen Konstellationen auf.

Was also tun?

Dass es auch abseits von Google kostenlose Kartendienste gibt, spricht sich offenbar nur ebenso langsam herum, wie die Gefahr von Abmahnungen beim Stadplan-Klau.

Aber es gibt sie. “Open Streetmap” (man kann auch “OSM” sagen) ist so ein Dienst. Auch diese Karten kann man “embedden”, aber: Achtung. Hier ist die Situation hinsichtlich Datenverarbeitung durch Dritte grundsätzlich nicht viel anders zu beurteilen, als im Fall von Google.

Allerdings: Während Googles Nutzungsbedingungen etwas unklar (und wie ich finde auch recht widersprüchlich) sind, wenn es um die Frage geht, inwieweit Screenshots von GoogleMaps statt eines Embeddings verwendet werden dürfen, ist die Lage bei den Open-Source-Karten von OSM hier aus meiner Sicht klarer. Mit richtiger Attribuierung (also: Quell-und Lizenzhinweis) sollte es kein Problem darstellen, Kartenausschnitte von diesem Dienst lokal zu hosten, um sie datenschutzfreundlich einzubinden und dann ggf. auf einen externen Dienst zu verlinken.

Dann sowohl kosten- als auch abmahnfrei.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert