Abmahnung von SLD Intellectual Property RA GmbH für Alexander L.

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei SLD Intellectual Property RA GmbH aus Landshut wegen der Verletzung von Urheber- bzw. Leistungsschutzrechten an einer Fotografik des Fotografen Alexander L. vor.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, die Fotografik auf Social Media genutzt zu haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein. Es wird Beseitigung, Unterlassung und Zahlung von Lizenzschadensersatz und Rechtsanwaltskosten gefordert. Gefordert werden neben einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Lizenzschäden von insgesamt 450,00 € inklusive Verletzerzuschlag wegen unterlassener Urhebernennung; dazu kommen vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 7.000,00 €. Die Zahlungsansprüche belaufen sich auf insgesamt 1.206,30 €.

Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Anwaltliche Abmahnungen wie diese von der Kanzlei SLD Intellectual Property RA GmbH kommen niemals „grundlos“: In der Regel ergeben sich zumindest nachvollziehbare Anhaltspunkte für den erhobenen Vorwurf. Trotzdem gilt immer, wenn ein solches unangenehmes Schreiben in der Mailbox oder im Briefkasten landet: Durchatmen, das Schreiben in Ruhe analysieren, nicht durch die kurzen Fristen und die oft hohen Summen durcheinander bringen lassen. Oftmals gibt es Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung, deren Ziel entweder die Zurückweisung der Abmahnung oder aber auch die zügige (und damit oftmals „preisgünstige“) außergerichtliche Abwicklung der Angelegenheit sein kann.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie u.a. hier auf diesem Blog. Beachten Sie aber, dass allgemeine Informationen und vermeintliche „Patentrezepte“ gegen Abmahnungen im Urheberrecht nicht ersetzen können.

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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