Abmahnung von FROMMER LEGAL für Tobias P.

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL aus München vor, die im Auftrag des Fotografen Tobias P. ausgesprochen wurde und die eine angebliche Urheberrechtsverletzung zum Gegenstand hat. Den Adressaten wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne gültige Lizenz auf Social Media genutzt zu haben.

Im Mittelpunkt der Abmahnung stehen mehrere Forderungen: Neben der Entfernung des Bildes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadenersatz verlangt. Konkret wird für den Lizenzschaden – inklusive eines Zuschlags wegen fehlender Urhebernennung – ein Betrag von 1.552,00 € geltend gemacht. Zusätzlich verlangt FROMMER LEGAL vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, berechnet aus einem Streitwert von 11.552,00 €, sodass die Gesamtforderung bei 2.606,10 € liegt.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte nicht in Panik geraten und sich nicht von kurzen Fristen oder hohen Zahlungsforderungen unter Druck setzen lassen. Wichtig ist, die Abmahnung in Ruhe zu prüfen und nicht vorschnell zu zahlen oder eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es bestehen regelmäßig Verteidigungsansätze, die entweder eine vollständige Abwehr der Ansprüche ermöglichen oder zumindest eine einvernehmliche, kostengünstige Lösung erlauben.

Pauschale Empfehlungen sind im Urheberrecht selten sinnvoll – eine individuelle Prüfung und anwaltliche Beratung sind daher ratsam. Detaillierte Informationen und praktische Hinweise finden Sie ebenfalls hier auf dem Blog.

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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