Abmahnung von FROMMER LEGAL für OTTO Archive, LLC

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL aus München vor, ausgesprochen im Namen der OTTO Archive, LLC, die sich auf die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Fotografien des Fotografen Chuck C. bezieht.

Der Vorwurf lautet, eine Bilddatei ohne erforderliche Lizenz auf Social Media-Plattformen verwendet zu haben. Verlangt werden neben der Entfernung des betroffenen Materials und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung insbesondere die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes. Dieser beläuft sich, einschließlich eines Zuschlags für fehlende Urhebernennung, auf insgesamt 1.474,00 EUR. Hinzu kommen vorgerichtliche Anwaltskosten, berechnet auf Grundlage eines Streitwerts von 11.474,00 EUR. Insgesamt fordert die Kanzlei die Zahlung eines Betrags in Höhe von 2.413,10 EUR.

Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Erhalten Sie eine Abmahnung wie diese, ist erfahrungsgemäß der zugrundeliegende Sachverhalt zumindest teilweise nachvollziehbar. Dennoch gilt: Lassen Sie sich nicht vorschnell zu überhasteten Handlungen verleiten. Prüfen Sie das Schreiben sorgfältig, lassen Sie sich nicht von den oftmals kurzen Fristen oder hohen Beträgen einschüchtern.

Häufig bestehen Ansatzpunkte für eine aussichtsreiche Verteidigung – sei es durch vollständige Zurückweisung der Abmahnung oder durch eine zielgerichtete, meist kostengünstigere außergerichtliche Einigung.

Beachten Sie jedoch, dass allgemeine Hinweise – wie sie auch in diesem Blog zu finden sind – keine fundierte Einzelfallberatung ersetzen können. Bei Unsicherheiten ist daher dringend die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts im Urheber- und Medienrecht zu empfehlen.

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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