
Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei SLD intellectual property RA GmbH aus Landshut vor, die wegen der Verletzung von Urheber- bzw. Leistungsschutzrechten an einer Illustration einer Künstlerin ausgesprochen wurde.
Dem Betroffenen wird vorgeworfen, die Illustration auf Social Media, genutzt zu haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein. Es wird Beseitigung, Unterlassung sowie Zahlung von Lizenzschadensersatz und Rechtsanwaltskosten gefordert. Im Detail wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt und der Lizenzschaden mit insgesamt 3.780,00 € beziffert. Dieser enthält auch einen Verletzerzuschlag in Höhe von 100 % wegen fehlender Urheberbenennung. Hinzu kommen vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 9.780,00 €. Die Zahlungsansprüche belaufen sich insgesamt auf 4.753,66 €.
Wie sollten sich Betroffene verhalten?
Anwaltliche Abmahnungen wie diese durch die SLD intellectual property erfolgen nicht grundlos: In der Regel liegen nachvollziehbare Anhaltspunkte für den erhobenen Vorwurf vor. Dennoch gilt: Nach Erhalt eines entsprechenden Schreibens sollten Betroffene Ruhe bewahren, das Schreiben sorgfältig prüfen und sich nicht durch kurze Fristen oder hohe Beträge verunsichern lassen. Es eröffnen sich häufig Ansatzpunkte für eine zielführende Verteidigung – sei es, um die Abmahnung vollständig zurückzuweisen oder um eine schnelle und wirtschaftliche außergerichtliche Einigung zu erreichen.
Beachten Sie, dass allgemeine Ratschläge eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen können. Die sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung sind sinnvoll, um unnötige Kosten zu vermeiden und geeignete Schritte einzuleiten.
