Dirks’ Netzwelt: Letzte Hoffnung Abmahnung

Nach über drei Jahren Kolumnendienst ist es heute Zeit für ein Geständnis. Ich hoffe, Sie sitzen gut und können sich irgendwo festhalten: Ihr Rechtskolumnist ist nicht nur „WhatsApp“-Verweigerer, was schon schlimm genug wäre. Er ist daneben auch noch „Blackberry“-Nutzer. Sie kennen und nutzen WhatsApp, wissen aber nicht, was ein Blackberry ist? Ich sag’s ja.

Welcher dieser charakterlichen Absonderlichkeiten bei mir zuerst ausbrach, ist kaum noch zu ergründen. Allerdings greifen beide ganz gut ineinander: Ursprünglich war für den 30. Juni 2017 das Ende des WhatsApp-Supports für Blackberry vorgesehen. Im Leben des Kolumnisten hätte das vieles vereinfacht: Wer einen Blackberry hat, kann eben nicht WhatsAppen. Weitere Erklärungen überflüssig. Ende der Diskussion. Nun aber der Schock: kurz vor Toresschluss verlängert WhatsApp den Blackberry-Support nun doch noch bis Ende des Jahres! Was nun?

Ein Hoffnungsschimmer: Das Urteil des AG Bad Hersfeld vom 15.05.2017 (Az. F 120/17 EASO). Darin haben (origineller Weise ausgerechnet) Familienrichter dazu Stellung bezogen, wie die WhatsApp-Nutzung aus dem Blickwinkel des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen sei und sind dabei zu dem Schluss gekommen, dass eine Nutzung des Dienstes für jeden Nutzer die Gefahr von Abmahnungen begründe. Jedenfalls dann, wenn nicht alle im Adressbuch des jeweiligen Nutzers gespeicherten Kontakte zuvor schriftlich darin eingewilligt hätten, dass ihre Daten an WhatsApp übertragen werden. Die brauchen das nämlich nicht hinzunehmen. Klingt erst einmal brauchbar.

Aber ach: leider taugt das Urteil nichts. Pardon: Es taugt jedenfalls nicht dazu, dem Kolumnisten eine Ausrede für seine WhatsApp-Verweigerung zu verschaffen. Einerseits nicht, weil man mit ganz guten Gründen daran zweifeln kann, dass die Datenübertragung von WhatsApp dem jeweiligen Nutzer zuzurechnen ist und jedenfalls das Bundesdatenschutzgesetz wohl nicht anwendbar ist. Andererseits: Ich bin ganz einfach der einzige verbliebene WhatsApp-Verweigerer, den ich kenne. Wer soll mich noch abmahnen, wenn ich mich dazu entschließe, überzulaufen?

Aber wer weiß: Vielleicht gibt es auf dieser Welt außer mir noch 6 andere Menschen, die die WhatsApp-AGB noch nicht akzeptiert haben.

Wir könnten dann einen Verein gründen. Melden Sie sich gern. Per SMS, versteht sich.

Hinweis:
Gemeinsam mit anderen Autoren gestalte ich seit Anfang 2014 die Netzwelt-Kolumne des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags. Dieser Text erschien am 7.7.2017 in stark gekürzter Form; Da ich die Langfassung nicht in der Schublade verschwinden lassen möchte, veröffentliche ich ihn noch einmal hier.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Ein Gedanke zu „Dirks’ Netzwelt: Letzte Hoffnung Abmahnung

  1. Du bist nicht der einzige. Und in meiner Nerd-Bubble sind noch so einige. Einer Vereinsgründung steht also nichts im Wege. 😉

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert