NPD-Verbot: BVG – Weil Wir Dich Lieben

Alle paar Jahre kann man wieder einmal irgendwo lesen, dass es nun bald genau so viele Juristen gäbe wie gecastete Kandidaten für “Deutschland sucht den Superstar”. Die damit in der Regel verbundene Feststellung ist ja die, dass das zu viele seien. Dem muss energisch entgegen getreten werden: Genug Juristen haben wir erst, wenn der Vorrat ausreicht, um in jeder “Phoenix-Runde” einem Sozialpädagogen und einem Politikwissenschaftler ins Wort zu fallen, und im Spiegel-, Zeit- und MDR-Newsroom einem übereifrigen Social-Media-Kanal-Befüller in den Arm.

Vorab: Ich bin ein erklärter Fan altmodischer Medien. Zu meinem Medienmix gehören diverse Produkte der abschätzig so genannten “Holzindustrie”, auch diejenigen der oben genannten Verlagshäuser, ebenso wie deren Online-Kanäle. Dazu sogar noch ausländische.

Umso größere Schmerzen bereitet es mir da, wenn sich in Zeiten, in denen das schlimme Wort von der “Lügenpresse” die Runde macht, 80 Prozent der Qualitätsmedien – öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten eingeschlossen – zeitgleich einen kapitalen Bock schießen und per vorbereiteter Eilmeldungs-Grafik vermelden –  Achtung, Sensation! – die NPD sei nun als verfassungswidrig verboten worden. Obwohl das Bundesverfassungsgericht – das, wie diverse Kollegen seit Jahren ebenso verzweifelt wie erfolglos herausbrüllen, übrigens nicht “BVG” abgekürzt wird – gerade das genaue Gegenteil entschieden hatte.

Sorry, tut uns leid, haben wir uns verklickt, vertan, verdingst, Schwamm drüber, kann jedem mal passieren, wir haben es ja dann richtig gestellt. Und den anderen ist es ja gottlob auch passiert!

Ja, das kann vielleicht “jedem” passieren.
Aber nicht jedem gleichzeitig.
Und über “mal” müssen wir auch reden.

Wenn fast alle relevanten Medien – von Spiegel Online bis Tagesschau – es nicht mehr auf die Reihe bekommen, zu verstehen, wie eine Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts abläuft – oder wenigstens: Dem Mann da in dem roten Mantel und dem komischen weißen Latz ein paar Minuten lang genau zuzuhören – bevor etwas als falsche Sensationsnachricht verbreitet wird, dann hat das nichts mit “Verklicken” oder “Augenblicksversagen” oder “be first but be right (but also be first)” zu tun.

Dann ist das meiner Meinung nach Ausdruck eines Misstandes der viel tiefer geht: Offenbar ist es in vielen Redaktionen einfach nicht mehr möglich, sich auch nur im Mindesten auf die Themen vorzubereiten, die Gegenstand der Berichterstattung sind. Und das, obwohl die meisten sogar eine Rechtsabteilung im eigenen Hause haben!

spon

Eilmeldung von Spiegel Online am 17.1.16.

Das ist schlimm. Und ich kann für den Bereich des Rechts, in dem ich mich auskenne, sagen: Es wird immer schlimmer. Es wird medial oftmals weder zwischen Straf- und Zivilrecht unterschieden, noch gelingt es, auch nur rudimentär herüberzubringen,worum sich ein Rechtsstreit dreht, manchmal nicht einmal: Wer ihn eigentlich vor welchem Gericht führt. “Ein Gericht hat entschieden dass…” – Aha.

Dafür hat’s dann umso mehr Meinung: Auf Phoenix wusste man schon, dass eine Abweisung des NPD-Verbotsantrags “ein schwerer Schlag für die Demokratie” wäre, da hatten sie Herrn Professor Voßkuhle noch nicht mal das Beffchen gebunden (Beffchen, das ist dieses weiße Tuch, das die Richter des Bundesverfassungsgerichts um den Hals tragen – ein Detail, das wiederum offenbar medial besonders berichtenswert war).

Jedes mal, wenn ich mir die Haare raufe über einen schlimmen Artikel im Rechtskontext, frage ich mich:

Was, wenn das in anderen Fachbereichen genau so ist?

Zu großen Teilen mag das Problem etwas mit der altbekannten ökonomischen Krise des Journalismus zu tun haben, worauf sich die Öffentlich-Rechtlichen allerdings nicht berufen können. Insgesamt muss sich hier qualitativ deutlich etwas ändern. Immerhin haben wir kaum je so dringend eine funktionierende “vierte Gewalt” gebraucht wie heute.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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