Ja.

Der Kollege Stadler stellte vor einigen Wochen in seinem Blog die Frage danach, ob der “Verfassungsschutz” nicht insgesamt abgeschafft werden könne oder sogar müsse. Ich denke, nachdem nunmehr bekannt wurde, dass flächendeckend demokratisch gewählte Abgeordnete durch den Inlandsgeheimdienst “beobachtet” werden (was zum Glück nicht nur bei den Betroffenen Empörung hervorruft) sind wir in dieser Sache nun einen Schritt weiter.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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