Wo Rauch ist, ist auch Feuer

Zum Thema Verdachtsberichterstattung – also: Der Berichterstattung über Menschen, die einer Straftat verdächtig sind – fällt einem ja so manches ein. Zum Beispiel, dass sie keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten und nicht den Eindruck erwecken darf, der Beschuldigte sei schon überführt.

Wie die genannten Grundsätze dann in der Realität, nunja, “umgesetzt” werden war zum Beispiel gestern Abend in der Tagesschau zu besichtigen:

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