ULD ruft Behörden dazu auf, rechtswidrige Infiltration von Computersystemen einzustellen

Sie haben es natürlich gemerkt: Die Überschrift ist falsch. Vollkommen aus der Luft gegriffen. Das ULD hat sich bis zum Zeitpunkt dieses Beitrages selbstverständlich nicht derartig geäußert. Stattdessen findet sich im Bereich “News” der ULD-Website Wichtigeres. “Facebook-Fanpages und -Plugins: Das ULD weiß, was es tut” ist da noch immer zu lesen. Das ist ja auch irgendwie ein viel wichtigeres Thema.
Dafür gibt es ja andere, die sich äußern und dieses Staatstrojaner-Themas annehmen. zum Beispiel den Bayerischen Innenminister Herrmann, der bereits Anfang der Woche ein Radiointerview gab.

http://musall.de/files/b2_111011_0709_herrmann.mp3

Was er darin von sich gibt, sollte eigentlich jedem, der sich auch nur im Geringsten für den demokratischen Rechtsstaat interessiert, die Schuhe ausziehen. Herrmann, der lt. Wikipedia Volljurist ist, gibt in diesem Interview vor, den Unterschied zwischen einer ermittlungsrichterlichen Anordnung und einen Beschwerdeverfahren (in dem die Rechtmäßigkeit einer einzelnen Ermittlungsmaßnahme im Nachhinein überprüft wird) nicht zu kennen und tut weiter so, als gäbe es keinen Unterschied zwischen einer (verfassungsrechtlich erlaubten) Quellen-TKÜ und einer (durch das BVerfG verbotenen und damit unerlaubten) “Onlinedurchsuchung”. Da er sich hier  tatsächlich wohl viel besser auskennt, als er erkennen lässt, muss man seine Aussagen schlicht unter “Volksverdummung” subsumieren. Vielleicht auch unter “Bösartige Volksverdummung”. Aber gut, immerhin, er ist präsent.

Herrmann verharmlost ja auch nur die Tatsache, dass staatliche Stellen immer mehr Befugnisse erhalten, den Bürger gegen dessen Willen bis in die Intimsten Ecken seiner Persönlichkeit auszuspionieren. Die Gefahr eines Überwachungsstaats wird heimlich still und leise immer größer, könnten jetzt überängstliche Zeitgenossen meinen. Aber das ist natürlich Quatsch.

Es geht nicht darum, dass wir zu einem Überwachungsstaat werden, sondern lediglich darum, zu speichern, wer wann mit wem und wo telefoniert hat.

Genau, Frau Ross-Luttmann (CDU), darum gehts. Und wer kann da schon was dagegen haben.

Die Landesdatenschutzbeauftragten jedenfalls scheinen bislang keinen Anlass zu haben, die Angelegenheit “zu eskalieren”. Man ist wohl noch vollauf damit beschäftigt, facebook die Weltherrschaft zu entreißen. Das ist ja auch was.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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