Mal jemandem die Meinung sagen

Vielleicht war es einfach nur das, was Schleswig-Holsteins Innenminister Schlie wollte, als er dieser Tage einen an eine Elmshorner Amtsrichterin gerichteten offenen Brief  (Seite 1, Seite 2,) verfasste. Damit hat er, um es mit Swen Wacker vom Landesblog zu sagen, aber “einen Nagel oberhalb der Steckdose” eingeschlagen.  Was war da passiert?

Dem offenen Brief vorweg gegangen war ein Urteil des genannten Gerichts gegen einen Polizisten – wegen Körperverletzung im Amt und zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.300,00.

Dieses Urteil hält der Innenmister offensichtlich für falsch und wählt als Ventil für diese Ansicht die Form des offenen Schreibens an die Richterin persönlich. Übrigens unter voller Namensnennung.

Selbstverständlich gilt auch für einen Politiker die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Er kann Dinge richtig oder falsch finden und dies auch in der Form seiner Wahl kundtun. Als oberster Dienstherr einer Behörde sieht das schon anders aus: Die Behörde hat zunächst einmal keine Meinungen sondern Zuständigkeiten; Jedenfalls gilt für sie Art 5 GG als Grundrecht nicht.

Darüber hinaus ist es mindestens fragwürdig, wenn ein Minister als Teil der Exekutive auf diese Weise eine “kleine” Amtsrichterin angeht. Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz – beides Rechtsprinzipien mit Verfassungsrang – sind hier die Stichworte.

Die mit Recht kritische Stellungnahme des Schleswig-Holsteinischen Justizministers Schmalfuß gegenüber seinem Kabinettskollegen weist hier in die richtige Richtung. Auch ist zu begrüßen, dass sich der Landtag in der kommenden Woche in einer aktuellen Stunde mit der Angelegenheit befassen wird.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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