Tschüss, Jurablogs.com

Zunächst mal: Nichts gegen den Betreiber von “Jurablogs.com”. Es ist sicher eine gute (und vermutlich sehr lukrative) Idee gewesen, eine Aggregationsplattform für deutsprachige Blogs mit rechtlichem Bezug zu erfinden. Der Erfolg gibt dem Prinzip Recht.

Und eigentlich kann ich mich auch gar nicht recht beschweren: Seit dieses Blog bei Jurablogs gelistet war, hat es oftmals von gut “gerankten” Beiträgen profitiert. Ich würde sogar behaupten: Überdurchschnittlich oft, aber das kann ich nicht belegen.

Allerdings durchaus belegbar und nicht nur subjektiv: Es profitierten immer vor allem die Beiträge, die sich nicht durch Qualität sondern durch aktuelle “Buzzwords” auszeichneten. Alles in allen kann man aber sagen: Jurablogs.com mag bzw. “mochte” rechtzwonull.de.

Aber es gibt Schattenseiten des Erfolgs der Plattform. Zum Beispiel die, dass derartige Plattformen, gerade wenn sie auf das anwaltliche Publikum zielen, denjenigen in die Hände spielen, die das “Weblog an sich” nur noch als Marketinginstrument sehen. Oder besser: Nur als Marketinginstrument kennen – und ansonsten auch nichts damit anfangen können.

Nur so ist zu erklären, wie eifersüchtig manche bloggenen Rechtsanwälte auf das Jurablogs-Ranking des  Kollegen von nebenan schielen und  sofort sehr, sehr laut “Schiebung!” rufen, wenn sich vermeintliche Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Jurablogs-Relevanz zeigen.

Nunja. Darüber kann und sollte man schmunzeln. Erst recht, wenn man schon ein wenig länger im Netz der Netze unterwegs ist – länger sogar vielleicht, als manch anderer den Begriff des “Weblogs” kennt.

Weniger erheiternd allerdings – und aus meiner Sicht ebenfalls eine Folge des geschilderten Jurablogs-Wahns – ist die steigende Anzahl derjenigen, man muss leider sagen: profilierungssüchtigen Kollegen,  die den Kommentarbereich von in Jurablogs gut “gerankten” Posts nutzen, um durch Mitweberber-Bashing im Sinne von “negative Campaigning” auf die eigene Existenz hinzuweisen und so doch noch ihr Stück vom “Ranking-Kuchen”, also der durch Jurablogs.com verteilten Öffentlichkeit, abzubekommen.

Wenn gar nichts anderes geht, wirft man dem Blog, das man kommentiert dann vielleicht einfach vor, es sei ja gar kein “Jura-Blog “(was dann doch wieder zum Schmunzeln anregt).

Mag sein, vielleicht ist diese Art der Rechthaberei der Zielgruppe geschuldet. Der von “Jurablogs”. Nicht der von rechtwzonull.de.

Auf diese Form der Relevanz möchte ich trotzdem  zukünftig gern verzichten. Und deswegen ist dieses Blog auch seit heute nicht mehr auf jurablogs.com gelistet.

Tschüß dann!

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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