Google Street War – Jetzt auch in Ihrem Land verfügbar

Heute mal was ganz anderes. Gestern war wieder einmal Kieler Webmontag, eine immer auf die eine oder andere Art spannende Vortragsveranstaltung, die ich hiermit jedem nochmal ans Herz legen möchte.

Gestern ließ sie mich allerdings emotional etwas aufgewühlt zurück, was an einem – formal sehr gelungenen – Kurzvortrag lag.  Die Standup-Demo der sympathischen Referenten war nämlich, sagen wir: “explosiven” Inhalts.Vorgestellt wurde eine Spielidee für eine Iphone-App, die “Bachelors of Desaster” heißen wird. Die kleine Spitzfindigkeit, dass der Name jedenfalls nicht Englisch gemeint sein kann, da  man dann eher  “Disaster” schreiben müsste, erlaube ich mir hier mal – aber das ist im Wortsinn ein “Nebenkriegsschauplatz”.

Der Hauptkriegsschauplatz ist meine Heimatstadt. Oder Ihre. Aber sehen Sie selbst:

Es geht also um ein IPhone-Multiplayer-Game auf Basis von GoogleMaps und OpenStreetMap, bei dem Ziel ist, dass die Spieler sich u.a. mittels Artilleriegeschützen und Luftschlägen gegenseitig auslöschen.

Man dachte dabei an den entsprechenden Klassiker “Worms”, erklärten die Macher etwas treuherzig – bei dem sich die Mitspieler, allesamt animierte ‘Würmer’, ebenfalls mit verschiedenen Kriegswaffen (Granaten, Panzerfäuste, Splitterbomben und Luftschläge) gegenseitig den Garaus machten.

Ähnliche Gerätschaften stehen in “BOD” ebenfalls zur Verfügung. Der kleine aber feine Unterschied zwischen beiden Spielen besteht nun aber darin, dass das Artillerieduell und der Luftangriff nicht in einer Fantasielandschaft stattfinden, sondern unter Umständen in meiner Straße. Oder eben Ihrer. Schwere Waffen in der Tempo-30-Zone; Wen genau die Splitterbombe im Spiel jeweils getroffen hat, kann im echten Telefonbuch nachgelesen werden.

Es drängen sich natürlich einige Fragen auf. z.B. die, ob es das Spiel in Apples AppStore schaffen wird – wobei die bereits auf dem Webmontag gehörte, etwas zynische Bemerkung, dass es so ziemlich alles in den Appstore schafft, wenn es nur keine entblößten weiblichen Geschlechtsmerkmale enthält, den Nagel auf den Kopf treffen dürfte.

Angesprochen wurden daneben noch deutsche Jugenschutzbestimmungen. § 15 Abs. 2 Nr. 2 JuSchG bzw.  § 4 Nr. 7 JMStV (“Kriegsverherrlichung”) wären hier sicherlich ein Thema. Das werden die Entwickler zu  noch zu prüfen haben, erst recht, wenn es noch um “VC” gehen sollte.

Sicherlich jedenfalls eine Spielidee, die nicht jedermanns Sache ist. Vielleicht ists aber auch einfach eine Generationenfrage.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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