Eher die Ausnahme

Aus aktuellem Anlass wieder einmal ein paar Worte zu E-Mail-Spam und den Kosten, die er verursacht. Für den Spammer.

Man glaubt es kaum, aber es scheint sich noch immer nicht zu jedem herumgesprochen zu haben, dass es in aller Regel – und das heißt tatsächlich: in den aller-aller-aller-allermeisten Fällen*  unzulässig ist, andere Menschen mit unaufgeforderten Werbe-Nachrichten in elektronischer Form zu behelligen. Meistens übrigens auch: gleichgültig, ob es sich dabei um Verbraucher handelt, oder nicht.

Wieder groß in Mode gekommen ist der “Kleinunternehmerspam von nebenan” in Form von sicher nettgemeinten Hinweisen auf Golfhotels, Massagepraxen, Handwerkerleistungen, Schreibdienste, Leasingwagen oder juristische Fortbildungen (!), seit es soziale Netzwerke wie “XING” und “facebook” gibt – und deren Nutzung sich auch bis in Kreise verbeitet hat, die vielleicht besser die Finger davon ließen.

Man muss zu diesem Thema das Rad nicht neu erfinden. Denn dankenswerterweise hat der Kollege Ferner in seinem Blog einige spannende Informationen zu Fragen rund um das Spamming zusammengetragen. Vor allem zu Streitwerten, die ja aus Sicht des Spammers für die Kalkulation seiner “Investitionen” nicht unwichtig sind. Zur Erinnerung: Der Streitwert ist das, was der Anwalt oftmals der Kostennote zugrunde legen kann. Bei einem Streitwert von 3.000,00 kann zB. die Abmahnung schon mal gut und gerne € 300,- kosten.

*) Auch wenn die meisten Menschen, auch manche Mandanten, dazu neigen, die Begünstigung des krassen Ausnahmefalls für sich zu reklamieren – in den wirklich aller-aller-allermeisten Fällen gilt eben nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert