Ein Olaf tankt ab

Neben Frau Kollegin Katja G. aus M. einer der berühmtesten Vertreter seiner Zunft: Rechtsanwalt Olaf Tank, Osnabrück, gebührt das Verdienst, landauf landab die Frage aufgeworfen zu haben, ob € 46,41 eine Klage lohnen. Jetzt ist die Antwort gefunden. Sie lautet “Ja”.Denn Tank hat, wenn man den entsprechenden Berichten (Lawblog, Jens Ferner) glauben darf, seine Mandate für Abofallen-Schmieden wie “Antassia”, “Redcio” und “Content-Service Ltd.” an den Nagel gehängt.

Man darf weiter vermuten, dass dies auch damit zu tun hat,  dass Zivilgerichte Herrn Tank nach ebensolchen Klagen verschiedentlich aus dem Gesichtspunkt der Beihilfe zum Betrug als schadensersatzpflichtig angesehen haben, ebenso wie dies auch bei Frau G. der Fall war. Als Schaden entstehen im so genannten Abofallen-Szenario meist die Rechtsanwaltskosten des zu Unrecht in Anspruch genommenen aus einem Streitwert von ca. € 100,00 – inklusive Postpauschale und Umsatzsteuer sind dies € 46,41.

Auch wenn dies keineswegs alle befassten Gerichte so gesehen haben, eine begrüßenswerte Entwicklung. Man muss allerdings kein Prophet sein, um die Prognose zu wagen, dass sich im Zweifel willige Nachfolger finden werden.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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