Wie der Kollege Stadler in seinem Blog berichtet, gibt es offenbar auch im “Rewe”-Konzern die nicht ganz neue Praxis, Kunden, die ihre Einkäufe im EC-Lastschriftverfahren bezahlen, mit der Lastschriftermächtigung Einwilligungen in Datenspeicherungen und -Verarbeitungen vorzulegen. Ziel ist offenbar eine Bonitätsprüfung durch die “Hintertür”: Über eine Sperrdatei sollen Lastschriftenrückläufer erfasst und die jeweils betroffenen Karten für das Verfahren gesperrt werden. Wie es aussieht, wenden aber viel mehr Einzelhändler derartige Klauseln an, als bisher bekannt.
Vor einigen Wochen hatte schon dieselbe Praxis der Supermarktkette “Famila” für Aufsehen gesorgt. Famila hatte nach Kritik an diesem Umgang mit seinen Kunden (-Daten) erklärt, es werde fortan auf das (teurere) PIN-Verfahren umstellen, was die Datenspeicherung und die Einwilligung in diese bei Lastschriften überflüssig mache.
Allerdings sind wohl noch viel mehr Geschäfte betroffen, die aus der Famila-“Affäre” bisang keine Lehre gezogen haben. Neben den von Stadler genannten Rewemärtkten zum Beispiel die Kieler Buchhandlung “Weiland”, wie ich selbst in der vergangenen Woche feststellen musste:
Es spricht viel dafür, dass die vielfach vertretene Auffassung, die formularmäßige Einwilligungserklärung in die Speicherung sei wegen Verstoßes gegen AGB-rechtliche Bestimmungen (jedenfalls gegenüber Verbrauchern) als überraschende Klausel unwirksam, richtig und die entsprechende Praxis rechtswidrig ist.
Eine entsprechende Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Famila-Konzern ist vor dem Landgericht Kiel bereits anhängig und wird hier Klarheit bringen. Bis dahin heißt es: “Augen auf beim Bücherkauf”, immer schön hingucken, was man (nicht nur) da so alles “mit”-unterschreibt.