Wer glauben kann, braucht keine Argumente

facebook“facebook” – Manche Leute erschaudern schon, wenn sie das Wort hören. Das ist doch dieses asoziale soziale Netzwerk, dass noch weniger Skrupel hat als “Google”. War da nicht neulich wieder irgendendwas mit der Änderung von Nutzungsbedingungen, die erst nach Protesten wieder rückgängig gemacht wurde? Und haben die nicht auch StudiVZ verklagt? Und passt dazu nicht auch die Nachricht, die in der letzten Woche viele Facebok-User-Pinnwände schmückte und deren Kernaussage lautete

“FACEBOOK has agreed to let third party advertisers use YOUR posted pictures”.

Ja, irgendwie passt die dazu. Aber Quatsch ist sie trotzdem.

Ich nehme es also vorweg: Quatsch, Unsinn, haltloses Gerücht – wie übrigens so einiges, was über facebook und dessen Gründer im Web kursiert. Aber ist ein “Image” erst einmal so wie es ist, glauben die Leute wohl am liebsten das, was sie sowieso schon immer gewusst haben wollen. Hier also wieder einmal: “facebook ist skrupellos.”

Skrupellos, rechtswidrig, unlogisch

Dem Juristen fällt dabei allerdings schnell auf, dass die Praxis, vor der hier gewarnt wird, ziemlich rechswidrig wäre. Würden für Werbeanzeigen auf facebook die Fotos – vor allem also: Gesichter – von Nutzern verwendet, würde dass deren allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 mit Art. 2  Abs. 1 GG berühren. Spezialgesetzlich normiert unter anderem in §§ 22 ff. Kunsturhebergesetz (KUrhG). Der jeweilige Nutzer müsste zuvor einwilligt haben, um den Makel zu beseitigen. Nun könnte er das zwar, theoretisch, bereits bei der Anmeldung über die facebook-Nutzungsbedingungen getan haben. Abgesehen davon, dass mir nicht bekannt ist, dass eine solche Klausel  – die ausdrücklich die Einwilligung in die Nutzung von Bildmaterial für Werbeanzeigen erlaubt – darin enthalten ist, wäre sie m.E. eindeutig unwirksam. Aus dem Gesichtspunkt der überraschenden Klausel einerseits und aus dem der unangemessenen Benachteiligung (Kein Honorar!) andererseits.

Ob dies nun in den USA, Australien oder Thailand rechtlich genau so gesehen wird, entzieht sich im Detail meiner Kenntnis. Die Rechtsordnung Europas größter Volkswirstschaft, die bei deutschen Nutzern nunmal Anwendung findet, werden die Plattform-Betreiber aber kaum vollkommen außer Acht lassen können.

Unabängig von nationalen Rechtsordnungen stellen sich die selben Fragen übrigens noch auf einer anderen Ebene: Weder haben die meisten Nutzer ihre Profilfotos selbst geschossen (Urherberrechte Dritter!), noch sind nur sie auf den facebook-Albumfotos zu sehen (Persönlichkeitsrechte Dritter!). Somit ergäbe sich ein enormes Unsicherheitspotenzial in Bezug auf die Frage, ob die entsprechenden Lizenzen tatsächlich von den Berechtigten gewährt wurden. Wären also nicht so Super-Assets, die Nutzerbilder.

Und wer sagt jetzt, dass sich facebook an die Gesetze hält? Und unsere Bilder nicht doch missbraucht?

Geschenkt. Das kann natürlich niemand sicher vohersagen. Nahe liegende Folgefrage allerdings: Wenn die Plattform wirklich so verdorben und skrupellos ist, warum soll sie sich dann überhaupt noch an die eigenen Nutzungsbedingungen halten? Oder nehmen wir die Bulk-Nachricht, die neben der Warnung ja noch einen Tipp parat hat, der Missbrauchs-Gefahr zu entgehen:

1) Click on SETTINGS (up at the top next to the Log out link). 2) Select PRIVACY. 3) Select NEWSFEEDS and WALL. 4) Select the tab that reads FACEBOOK ADS. 5) Select NO ONE from the drop down box. 6) SAVE your changes.

Demnach schert sich facebook also nicht die Bohne darum, das Nutzer ein bestimmtes Verhalten sicher nicht gutheißen und dieses rechtlich in vielen Ländern auch gar nicht “geht”. Aber wenn einzelne Nutzer irgendwelche verborgenen Profileinstellungen vornehmen – dann wird man sich daran brav halten und damit aufhören? Nunja. Das kann man logisch finden, muss man aber nicht.

Und wie ist die Nachricht dann entstanden?

facebook-2Befördert wurde das Gerücht wohl einerseits dadurch, dass es die oben genannten Profileinstellungen wirklich gibt und man sie tatsächlich für eine Opt-Out Einstellung für die Dritt-Werbenutzung halten kann, wenn man daran unbedingt glauben möchte. Wer deren Beschreibung genau liest, versteht aber, dass es sich um eine Einstellungsmöglichkeit für kontextbezogene Werbeanzeigen handelt: Soll zum Beispiel meine Teilnahme an einem Event auch anderen in der Werbespalte angezeigt werden? Oder nicht? Oder nur den eigenen Freunden? usw.

Andererseits hat es ja tatsächlich Vorfälle mit Userbildern gegeben, die so aussahen wie im Titelbild zu diesem Text, in dem das Gesicht der Betroffenen facebook-Nutzerin allerdings  gepixelt ist. facebook selbst räumt das ein: Es habe Probleme mit einigen facebook-Apps gegeben, die von Dritten ohne Einfluss von facebook entwickelt und recht schnell wieder entfernt worden seien, da sie nahe liegender Weise gegen die Richtlinien für solche Apps verstoßen hätten. Diese Apps missbrauchten Bildmaterial in genau der genannten Weise.

Das ist schlimm genug, allein kann ich persönlich ein Fehlverhalten von facebook hier nicht erkennen. Denn die Apps erhalten – mit dessen ausdrücklicher Zustimmung im Einzelfall – Zugriff auf die Profildaten eines Nutzers. Das heißt auch, dass Daten eines Nutzers auf facebook von der App in einem anderen Zusammenhang dargestellt werden können (zB. einen Quiz oder einem der zahlreichen Persönlichkeitstests, die manche Leute offenbar wichtig genug finden, um ihre Daten freizugeben). Nun gibt es aber keinerlei Möglichkeit für einen Betreiber, technisch sicherzustellen, dass dieser andere Zuammenhang ethisch oder rechtlich vertretbar ist. Das kann und muss der Nutzer wissen und darüber selbst entscheiden. Deswegen fragt die Plattform beim hinzufügen einer neuen facebook-App auch einzeln nach. Der Nutzer sollte also nur solchen Apps den Zugriff auf seine Daten erlauben, deren Entwicklern er  – warum auch immer – vertraut. Medienkompetenz. Denken vor Klicken. Wiedermal.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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