Gesichtsmasken, Abmahnungen und das Anwaltspack in der #Coronakrise

The first thing we do: Let’s kill all the lawyers“  steht im Profil eines Twitter-Accounts dem ich folge, und eigentlich finde ich dieses (Shakespeare-) Zitat ganz schön, vor allem wenn es von jemandem verwendet wird, der selbst seine Brötchen als Rechtsanwalt verdient. Das Schmunzeln darüber bleibt mir allerdings zunehmend im Hals stecken, denn Anfang April 2020 macht sich in sozialen Netzwerken tatsächlich eine Art Pogromstimmung gegen Rechtsanwälte bereit, die mir mehr als nur ein gewisses Unbehagen bereitet. Dabei geht es um (angebliche) Abmahnungen und um Gesichtsmasken. Und genau diese drei Themen versucht der nachfolgende Beitrag zu sortieren.

Richtig: „drei“ Themen, nämlich Gesichtsmasken, Abmahnungen und Pogromstimmung gegen Anwälte.

Webmontags-Host Steffen Voß im Gespräch mit RA Stephan Dirks: “Diese Abmahnungen existieren ganz einfach nicht”. (Externer Link: Twitch, Datenschutzerklärung beachten)
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Gegen “Fake News” helfen nur Informationen

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat ein nicht näher spezifiziertes gesetzgeberisches Tätigwerden gegen “Fake News” in Zusammenhang mit der Corona-Krise ins Gespräch gebracht. Ich halte das nicht für zielführend, zumal Menschen, die so etwas weiterleiten, dies in der Regel ja in der Überzeugung machen, etwas Sinnvolles zu tun.

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