Auf Wallraffs Spuren: Was dürfen Whistleblower? (Update)

Das Stuttgarter Oberlandesgericht entscheidet voraussichtlich am 8. Juli in einer Angelegenheit, die das Zeug hat, es bis zum Bundesverfassungsgericht zu schaffen: Es geht dabei um das von Günter Wallraff zumindest mitbegründete Genre der früher so genannten „Betriebsreportage“. Heute heißt das gern auch  „investigativer Journalismus“ und zu Leuten, die das Material für  die Betriebsreportagen liefern, sagt man auch „Whistleblower“. Die bevorstehende Entscheidung in Sachen Daimler AG ./. Südwestrundfunk (SWR) nehmen wir zum Anlass, uns einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen anzusehen, in denen so etwas stattfindet.
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