Dashcams: Wo ist das Problem?

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Verkehrsregeln brechen oder sich sonst rüpelhaft verhalten, sowas tun natürlich immer nur die anderen, ist ja logisch. Und deshalb wäre es doch praktisch, wenn man diese “anderen” dann auch immer gleich dabei überführen kann, wie sie sich wieder einmal daneben benehmen – so hat man es vor Gericht hinterher viel leichter. So klingt alltagssprachlich die übliche Argumentation, wenn es darum geht, so genannte “Dashcams” zu rechtfertigen. Kameras also, die am Armaturenbrett (=”Dash”) des eigenen Autos angebracht werden und das Geschehen draußen so lange filmen, bis endlich einmal was passiert. Und wo ist nun das Problem?

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Das #Dashcam-Urteil aus Ansbach: Was dahinter steckt

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 12.8.2014 entschieden, dass so genannte “Dashcams”, also: kleine Kameras hinter der Windschutzscheibe, die das Verkehrsgeschehen aus Fahrersicht abbilden und ggf. auch aufzeichnen, grundsätzlich rechtswidrig sind – jedenfalls dann, wenn Sie auch zu dem Zweck angebracht werden, die Aufnahmen später in das Internet hochzuladen oder Verkehrsverstöße zu beweisen. Wie nicht anders zu erwarten, begrüßen vor allem Datenschützer die Entscheidung. Inwiefern sie bestand hat, muss sich noch erweisen. Mehr