Sonne, Strand und Strauchdiebe: Der “lila Bikini” ist kein Beiwerk, meint der BGH

Dieses Stück Stoff hat nun ein kleines bisschen Rechtsgeschichte geschrieben: Wie Kollege Kompa auf seinem Blog und auch die SZ in ihrer Onlineausgabe berichten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) endgültig im Fall des lila Bikini entschieden, der auch auf diesem Blog und insbesondere im Jurafunk Nr. 113(dort ab 23‘30“)  bereits besprochen wurde. Die Entscheidung des BGH lässt sich dabei in folgendem Satz zusammenfassen: Der lila Bikini ist kein Beiwerk.

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