Pixelio-Urteil: Aufregung umsonst, Verfügungsantrag zurückgenommen

Viel Lärm um Nichts: Die Aufregung konnte kaum größer sein, als das Landgericht Köln am 30. Januar 2014 entschied, dass dem Recht auf Urhebernennung im jeden Einzelabruf eines Fotos Geltung verschafft werden müsse – im Zweifel wohl durch Anbringung des Hinweises in der Bilddatei selbst. Das Ende kostenloser Lizenzen sei dies im Ergebnis, stand vielerorts zu lesen, denn im Ergebnis könne man dem nicht gerecht werden, oder nur um den Preis einer Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Wie der Kollege Plutte berichtet, hat jedenfalls dieser nun Spuk vorerst ein Ende.

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