Urheberrechtsverletzung auf Schulhomepage: Wer haftet?
Die Begriffe “Urheberrechtsverletzung” und “Internet” gehören zusammen wie, sagen wir: “Rosen” und “Dornen”: Eigentlich alles ganz schön, aber manchmal auch schmerzhaft. Und natürlich gibt es keinen Grund, warum es im Schulkontext nicht zu Urheberrechtsverletzungen kommen sollte, erst recht nicht, wenn es um die Gestaltung der “Schulhomepage” geht. Denn auch die Internetauftritte von allgemein bildenden Schulen müssen ihren Content ja irgendwoher nehmen. Das zunehmende Bewusstsein für Datenschutzfragen und Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf Seiten von Eltern und Schülern macht die Sache nicht leichter, denn es führt dazu, dass auch Schülerfotos auf der Homepage problemträchtig werden. Und so bedient man sich auch hier gern einmal woanders.
Stellt sich die Frage: Wer haftet eigentlich, wenn sich der Urheber meldet?