BGH: Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen

Drohnenfotografen hassen diesen Trick: Der BGH hat entschieden, dass die Panoramafreiheit aus § 59 UrhG nicht für Aufnahmen von Werken gilt, die aus der Luft mit einer Drohne hergestellt werden. “Aus der Luft” ist nicht eben nicht gleich “von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen” aus (BGH, Urt. v. 23.10.2024, I ZR 67/23).

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“Blue Port Hamburg”: Blaues Licht mit Urheberrechtsschutz

Die Hamburger Tagespresse hat ein Urheberrechts-Aufregerthema und um ehrlich zu sein: Diesmal kann ich den Unmut ganz gut verstehen. Instagram-User haben offenbar Rechnungen der “VG Bildkunst” erhalten, weil sie Fotografien der Lichtinstallation “Blue Port Hamburg” öffentlich zugänglich gemacht haben. So schreibt das unter anderem die “Hamburger Morgenpost“. Kann das wahr sein? (Spoiler: “Ja, kann.”)

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