Was das „Spickmich“-Urteil nicht bedeutet

Am 23.06.09 entschied der VI. Zivilsenat Bundesgerichtshofs (BGH), dass das Lehrerbewertungsportal „spickmich.de“ die Rechte einer gegen das Portal klagenden Lehrerin nicht verletzt. Damit, so wird seitdem auch an prominenter Stelle …