Durchs Dorf, Du Sau: Erste einstweilige Verfügung wegen eines Tweets?

Das klang neu und war für manche fast aufregender als die Papstwahl: Die Online-Ausgabe der W&V wusste in dieser Woche von einem Stück “Rechtsgeschichte” zu berichten, das sich am 13. März 2013 zugetragen hätte:

Eine einstweilige Verfügung mit irgendwie presserechtlichem Hintergrund wäre ergangen, das Landgericht Hamburg hätte in ihr erstmals die Weiterverbreitung eines Tweets untersagt.

Ebenso wie das – von uns sehr geschätzte – Zentralorgan der deutschen Werbewirtschaft sprangen auch genau so geschätzte Kollegen auf den Zug auf. Als letzte Tat vor dem Wochenende möchte ich dem an dieser Stelle aber doch noch einmal etwas entgegensetzen:

Die einstweilige Verfügung (deren genauen Inhalt allerdings die W&V nicht veröffentlicht hat und der mir daher nicht bekannt ist) hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Rechtsgeschichte geschrieben.

Nicht nur, weil der zu Grunde liegende Sachverhalt in äußerungsrechtlicher Hinsicht wenig problematisch erscheint; Auch die Tatsache, dass hier im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgegangen wurde, ist mitnichten “neu”.

Um nur zwei Beispiele zu nennen, die bereits in der Vergangenheit öffentliche Aufmerksamkeit erlangt haben:

Diese Liste lässt sich sicherlich mit mäßigem Rechercheaufwand weiter fortsetzen.

Genau wie um andere Medieninhalte im Web 2.0 – Blogs, soziale Netzwerke wie Facebook usw. – werden auch um Tweets tagtäglich deutschlandweit wohl einige außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen geführt.

Dabei kommt es sehr schnell zu Anträgen auf einstweilige Verfügung, da dies die einfachste und schnellste Rechtsschutzform in diesem Bereich darstellt. Es ist darum auch keineswegs überraschend, das auch Twitter-Inhalte schon Gegenstand solcher Entscheidungen geworden sind.

Deswegen darf auch getrost davon ausgegangen werden, dass – neben den oben genannten und weiteren veröffentlichten einstweiligen Verfügungen gegen Tweets – bereits weitere ergangen sind, ohne dass die Medien groß Notiz davon genommen hätten.

In diesem Sinne:
Zurück jetzt in den Stall, Du Sau!

Jurafunk Nr. 93: Posten und Bloggen ohne Reue – Bildrechte im Web 2.0

Arbeiten, während die Kolleg(inn)en Urlaub machen: Bereits zum zweiten Mal wurde der Rechtspodcast “Jurafunk” am vergangenen Wochenende im Rahmen der CeBIT live vor Publikum aufgezeichnet. Das Thema war passend zum Messe-Motto “Shareconomy” gewählt: Was muss bei der Bildnutzung im sozialen Web und damit auch beim “Sharen” urheberrechtlich geschützten Materials beachtet werden? Zur unterhaltsamen Anfängervorlesung “Bildrechte im Web 2.0” geht es hier entlang. Viel Vergnügen!

Update, 18.3.13: Auf Youtube steht nun auch eine vertonte Slideshow der Veranstaltung zur Verfügung.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme: Jurafunk Nr. 92

Die bereits 92. rhetorische Schlacht zwischen den beiden Jurafunkern Krasemann & Dirks ist nun online. Diesmal bewusst etwas außerhalb des üblichen Themenspektrums und mit einigen interessanten und/oder unterhaltsamen Urteilen zu Fragen des Reise- und “Raucher”-Rechts sowie dazu, wann ein PKW-Stellplatz überobligatorisch genutzt wird. Allerdings konnten wir auch diesmal nicht ganz aus unserer Haut: Auch eine Entscheidung zur Löschung privater E-Mails auf dem auch dienstlich genutzten E-Mail-Account des Ex-Arbeitnehmers kommt zur Sprache. Zum Podcast geht es hier entlang.

Jurafunk live auf der CeBit: “Posten und Bloggen ohne Reue: Das Einmaleins der Bildrechte im Web 2.0”

Bereits im vergangenen Jahr haben Krasemann und ich auf Einladung des Heise -Verlags eine Folge des Rechtspodcasts Jurafunk vor dem Publikum des Heise-Forums auf der “CeBit” produziert. Die Sache kam gut an, und so wird es auch in diesem Jahr eine entsprechende Veranstaltung geben. Diesmal geht es um die Verwendung von Bildmaterial beim Bloggen und Posten im Social Web:

Was darf ich, wo setzt das Recht Grenzen und was sind die möglichen Konsequenzen einer Rechtsverletzung? Wie wirkt sich das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus? Wie immer werden wir versuchen, die Rechtsmaterie möglichst unterhaltsam an den Mann und an die Frau zu bringen.

Eine Videoaufzeichnung der Veranstaltung aus dem letzten Jahr mit dem Titel “Abgemahnt und abgezockt ? Täter und Opfer bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet” ist bei YouTube zu finden, ganz abgesehen von jurafunk-tv.de.

Termin: 9.3.2013, 10 Uhr.
Weitere Infos bei Heise.
Wer die aktuellen Jurafunk-Folgen nicht verpassen möchte, folgt uns unter @JuFunk