Schmerzensgeld, Lizenzschaden und das Recht am eigenen Bild – In a Nutshell
Inhalt: Ein Kaptitänsfoto § 22 Kunsturhebergesetz (KUG): Das „Recht am eigenen Bild“ Keine Geldentschädigung bei Bildrechtsverletzung? 1. Besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung 2. Fiktive Lizenzgebühr (oder Bereicherung durch Ersparnis derselben)