Das #Dashcam-Urteil aus Ansbach: Was dahinter steckt

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 12.8.2014 entschieden, dass so genannte “Dashcams”, also: kleine Kameras hinter der Windschutzscheibe, die das Verkehrsgeschehen aus Fahrersicht abbilden und ggf. auch aufzeichnen, grundsätzlich rechtswidrig sind – jedenfalls dann, wenn Sie auch zu dem Zweck angebracht werden, die Aufnahmen später in das Internet hochzuladen oder Verkehrsverstöße zu beweisen. Wie nicht anders zu erwarten, begrüßen vor allem Datenschützer die Entscheidung. Inwiefern sie bestand hat, muss sich noch erweisen. Mehr