50.000 € Ordnungsgeld gegen BILD: Mob gegen Mob

G20-Proteste in Hamburg, 2017 (Foto: Thorsten Schröder, Lizenz: CC-BY-2.0).

“Der Mob wird’s schon richten.” – in diese Richtung verstehe ich einen Text aus dem Februar 2019 von Sascha Lobo auf Spiegel Online in Bezug auf die Frage, ob “private Social Media Notwehr” zulässig sein soll, damit meint der Autor das Posten von Bildmaterial, das vor Gewalttätern “warnen” soll.

Interessanter Weise am selben Tag wie der oben verlinkte Text erschien eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt, aus der hervorgeht, dass der Axel-Springer-Verlag wegen der Verletzung einer gerichtlichen Unterlassungsverpflichtung in Zusammenhang mit den “Fahnungsaufrufen” nach den G20-Krawallen in Hamburg ein gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld von 50.000 € wirklich zahlen muss (OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 29.1.2019 Az. 16/W 4/19).

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