In eigener Sache: Neuer Kanzleisitz ab 1.5.2023

Das Alte Gaswerk ist inzwischen mehr als ein Altes Gaswerk, z.B. Hotel, Park und toll sanierte Industriearchitektur.

Spannende Neuigkeiten eigener Sache: Die Kanzlei DIRKS.LEGAL verlegt ihren Hamburger Sitz zum 1. Mai 2023 nach Hamburg-Bahrenfeld. Der neue Standort ist an der Grenze zu Ottensen, direkt am Otto-von-Bahrenpark, neben dem “alten Gaswerk” und dem “Gastwerk Hotel” gelegen.

Wir freuen uns nicht nur sehr, vielen Mandant:innen bald “noch etwas näher” zu sein, sondern auch auf viele neue Impulse in einer der interessantesten Gegenden der Stadt.

Ab 1.5.2023 sind wir unter folgender Adresse postalisch und persönlich erreichbar:

DIRKS.LEGAL
Rechtsanwalt Stephan Dirks
Beim Alten Gaswerk 1
22761 Hamburg

Wir sehen uns in Bahrenfeld.

Update: Entgegen anders lautender Gerüchte hat eine Einweihungsparty nicht stattgefunden (Link auf “LinkedIn”, Datenschutzerklärung beachten).

Datenschutzrecht: Die wichtigsten 5 Fragen (und Antworten) zur Nutzung von Mitarbeiterfotos im Internet

Inhalt:
Einleitung: Die Gretchenfrage – Einwilligung in die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos
Frage #1: Wie sieht eine (vernünftige) Einwilligung in die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos aus?
Frage #2: Wann ist (ausnahmsweise) keine Einwilligung in die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos erforderlich?
Frage #3: Was, wenn die Mitarbeiterin die Einwilligung widerruft?
Frage #4: Was, wenn die im Internet abgebildete Mitarbeiterin kündigt?
Frage #5: Was, wenn die Löschung von Fotos im Internet trotz Aufforderung unterbleibt?
-- DATENSCHUTZ --

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Urheberrechtsaufreger: Abmahnung wegen Fototapete, ja, nunja, hear me out.

Der eine oder andere ist vielleicht bereits über diese Meldung bei heise online gestolpert, die dazu geeignet (und vielleicht auch bestimmt) erscheint, die Gemüter zu erhitzen; Scheiterhaufen von DTV-Taschenbuchausgaben “UrhR” wurden allerdings bislang zum Glück weder in Köln noch anderswo entdeckt. Was ist passiert?

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Seit mehreren Monaten kursierten „Abmahnungen“ wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes durch Einbindung von Google Fonts. Tausende Nutzer der kostenlosen Google-Schriftarten waren betroffen. Seit unserem letzten Beitrag, in dem wir bereits angedeutet hatten, dass die Google-Fonts-Abmahnungen auf keiner rechtlichen Stütze basieren, ist einiges passiert.

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Noch immer: Abmahnungen aus Berlin wegen Stadtplangrafiken von “Euro-Cities”

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Ob nun auf der eigenen Homepage, oder, sagen wir: Im Immobilienexpose auf “Immonet”. Und ja, es ist natürlich noch immer verboten, die Pläne von Euro-Cities ohne Erlaubnis online zu verwenden, man könnte meinen, es wissen langsam alle – Offenbar nicht, denn auch im Jahr 2022 flattern die Schreiben hier immer wieder herein.

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