Der eine oder andere ist vielleicht bereits über diese Meldung bei heise online gestolpert, die dazu geeignet (und vielleicht auch bestimmt) erscheint, die Gemüter zu erhitzen; Scheiterhaufen von DTV-Taschenbuchausgaben “UrhR” wurden allerdings bislang zum Glück weder in Köln noch anderswo entdeckt. Was ist passiert?
Seit mehreren Monaten kursierten „Abmahnungen“ wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes durch Einbindung von Google Fonts. Tausende Nutzer der kostenlosen Google-Schriftarten waren betroffen. Seit unserem letzten Beitrag, in dem wir bereits angedeutet hatten, dass die Google-Fonts-Abmahnungen auf keiner rechtlichen Stütze basieren, ist einiges passiert.
Nicht nur der Briefkopf der Kollegen aus Berlin ist wie eine Zeitreise in die Nuller-Jahre, auch der Inhalt der Schreiben aus der deutschlandweit bekannten Stadtplan-Abmahnungsschmiede hat sich kaum verändert – er, lautet, in etwa: “Sie haben einen Stadtplan von “Euro Cities” auf dieser oder jener Homepage verwendet. Unterlassen sie das und zahlen Sie”. Passieren kann so eine Abmahnung jedem, der unvorsichtig dabei ist, Kartenausschnitte zu verwenden.
Ob nun auf der eigenen Homepage, oder, sagen wir: Im Immobilienexpose auf “Immonet”. Und ja, es ist natürlich noch immer verboten, die Pläne von Euro-Cities ohne Erlaubnis online zu verwenden, man könnte meinen, es wissen langsam alle – Offenbar nicht, denn auch im Jahr 2022 flattern die Schreiben hier immer wieder herein.
Das Thema “Google-Fonts-Abmahnungen” war am 31.10.2022 im Livestream des Kieler Webmontages noch einmal Thema. Gemeinsam mit Webmontags-Host Steffen Voß habe ich in diesem Rahmen die Schreiben, die eigentlich gar keine “Abmahnungen” sind, diskutiert.
Die Aufzeichnung des Streams ist auf Youtube verfügbar (Klick auf den Screenshot, externer Link, Datenschutzerklärung beachten):